Darf mein Vermieter die Miete erhöhen, obwohl er seit Jahren keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt hat?
Juni 24, 2022 | 50,00 EUR | beantwortet von Emma Richter
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,
ich heiße Eva Böhm und wohne seit fünf Jahren in einer Mietwohnung in Berlin. In dieser Zeit hat mein Vermieter keinerlei Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, obwohl die Wohnung bereits einige Mängel aufweist, die dringend behoben werden müssten. Trotz mehrfacher Anfragen meinerseits wurden die Reparaturen bisher nicht durchgeführt.
Nun hat mein Vermieter angekündigt, die Miete um 10% zu erhöhen, da angeblich die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen gestiegen seien. Diese Erhöhung kommt für mich jedoch sehr überraschend, da ich keine Verbesserungen an der Wohnung erkennen kann und auch keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Ich mache mir Sorgen, dass mein Vermieter die Miete erhöhen kann, obwohl er seine Pflichten als Vermieter nicht erfüllt hat. Ich frage mich, ob er überhaupt das Recht dazu hat, die Miete zu erhöhen, wenn keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Können Sie mir bitte sagen, ob mein Vermieter die Miete erhöhen darf, obwohl er seit Jahren keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt hat? Gibt es rechtliche Möglichkeiten, um gegen diese Mietpreiserhöhung vorzugehen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu Rat geben könnten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Eva Böhm
Sehr geehrte Frau Böhm,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Mietpreiserhöhung Ihres Vermieters trotz fehlender Modernisierungsmaßnahmen. In Ihrem Fall ist es wichtig, zu wissen, dass Ihr Vermieter grundsätzlich das Recht hat, die Miete zu erhöhen. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine solche Mieterhöhung rechtlich wirksam ist.
Gemäß § 559 BGB kann der Vermieter die Miete erhöhen, wenn Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Mietsache führen. Dazu zählen beispielsweise die Installation einer neuen Heizungsanlage, die Erneuerung von Fenstern oder die Dämmung des Gebäudes. Wenn Ihr Vermieter also keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt hat, kann er die Miete nicht einfach so erhöhen.
In Ihrem Fall scheint es sich eher um eine Instandhaltungsmaßnahme zu handeln, da Ihr Vermieter angeblich Kosten für diese geltend macht. Instandhaltungsmaßnahmen dienen dazu, den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu erhalten, sie führen jedoch nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung. Wenn keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, kann Ihr Vermieter also nicht einfach die Miete erhöhen.
Sie haben also durchaus rechtliche Möglichkeiten, gegen die Mietpreiserhöhung vorzugehen. Sie können zunächst schriftlich Widerspruch gegen die Mieterhöhung einlegen und Ihren Vermieter auffordern, die angeblichen Instandhaltungskosten nachzuweisen. Sollte Ihr Vermieter dennoch auf der Mieterhöhung bestehen, können Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen.
In jedem Fall rate ich Ihnen, alle Kommunikation mit Ihrem Vermieter schriftlich festzuhalten und sich bei rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Anwalt zu wenden. Dieser kann Ihnen weiterhelfen und Ihnen dabei unterstützen, Ihre Rechte als Mieter zu verteidigen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Richter, Rechtsanwältin für Mietrecht
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?