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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Darf mein Vermieter mir vorschreiben, wie ich die Wohnung zu renovieren habe?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Fanni Hausdorf und wende mich mit einer Frage zum Mietrecht an Sie. Ich bin Mieterin einer Wohnung und habe vor kurzem von meinem Vermieter die Aufforderung erhalten, meine Wohnung zu renovieren. Dabei hat er mir konkret vorgeschrieben, welche Arbeiten ich durchführen soll und welche Materialien ich verwenden muss.

Ich bin etwas besorgt über diese Vorgaben, da ich nicht sicher bin, ob mein Vermieter das Recht hat, mir derart detaillierte Renovierungsvorschriften zu machen. Ich habe die Wohnung bisher stets pfleglich behandelt und regelmäßig kleinere Renovierungsarbeiten durchgeführt, aber ich fühle mich nun etwas überfordert und bevormundet von diesen neuen Anweisungen.

Meine Sorge ist, dass ich durch die Renovierungsarbeiten Kosten übernehmen muss, die eigentlich Sache des Vermieters wären. Zudem frage ich mich, ob mein Vermieter überhaupt das Recht hat, mir so konkrete Vorgaben zu machen und ob ich diese Renovierungsarbeiten tatsächlich durchführen muss, um meine Wohnung weiterhin bewohnen zu können.

Können Sie mir bitte sagen, ob mein Vermieter mir vorschreiben darf, wie ich die Wohnung zu renovieren habe? Gibt es rechtliche Grenzen für solche Vorgaben seitens des Vermieters? Welche Möglichkeiten habe ich, um mich gegen diese Renovierungsvorschriften zu wehren und was kann ich tun, um meine Rechte als Mieterin zu schützen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Fanni Hausdorf

Emma Richter

Sehr geehrte Frau Hausdorf,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Renovierungsvorschriften seitens Ihres Vermieters. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind und sich bevormundet fühlen angesichts der detaillierten Anweisungen, die Ihnen von Ihrem Vermieter gemacht wurden. In der Tat gibt es klare rechtliche Grenzen für solche Renovierungsvorschriften seitens des Vermieters, und es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Mieterin kennen und schützen.

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung und Instandsetzung der Mietwohnung verantwortlich. Dazu gehören auch notwendige Renovierungsarbeiten, um den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung zu erhalten. Als Mieterin sind Sie in erster Linie für die Durchführung von Schönheitsreparaturen verantwortlich, die in Ihrem Mietvertrag festgelegt sind.

Ihr Vermieter kann Ihnen zwar vorschreiben, welche Arbeiten bei den Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen, jedoch muss er dabei gewisse Grenzen einhalten. Die Renovierungsarbeiten müssen angemessen und verhältnismäßig sein. Wenn Ihr Vermieter also übermäßig detaillierte oder kostspielige Renovierungsvorschriften macht, die über die üblichen Schönheitsreparaturen hinausgehen, können Sie diese rechtlich überprüfen lassen.

Um sich gegen unangemessene Renovierungsvorschriften zu wehren, empfehle ich Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen und Ihre Bedenken zu äußern. Falls Sie sich nicht einigen können, können Sie sich an einen Mieterverein oder an einen Rechtsanwalt für Mietrecht wenden, um Ihre Rechte zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Es ist wichtig, dass Sie alle Kommunikation mit Ihrem Vermieter schriftlich festhalten und alle Unterlagen, wie z.B. den Mietvertrag, eventuelle Vereinbarungen und Schreiben Ihres Vermieters, sorgfältig aufbewahren. So können Sie im Falle eines Streits über die Renovierungsvorschriften Ihre Position besser vertreten.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Ihr Vermieter Ihnen zwar Renovierungsvorschriften machen kann, diese jedoch angemessen und verhältnismäßig sein müssen. Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgaben haben, empfehle ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Rechte zu schützen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Emma Richter
Rechtsanwältin für Mietrecht

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