Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Mein Nachbar macht ständig Lärm, was kann ich dagegen tun?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich wende mich an Sie, da ich dringend Hilfe benötige. Mein Name ist Adele Weise und ich wohne seit einigen Monaten in einer Mietwohnung. Leider habe ich seit einiger Zeit massive Probleme mit meinem Nachbarn, der ständig Lärm macht. Es handelt sich hierbei um laute Musik, lautes Streiten und lautes Herumtrampeln, das zu jeder Tages- und Nachtzeit stattfindet. Dies führt bei mir zu erheblichem Stress, Schlafstörungen und einer starken Beeinträchtigung meiner Lebensqualität.

Ich habe bereits mehrmals versucht, das Gespräch mit meinem Nachbarn zu suchen und ihn höflich darauf hinzuweisen, dass sein Verhalten störend ist. Leider hat er jedoch kein Verständnis gezeigt und sein Verhalten nicht geändert. Ich fühle mich machtlos und weiß nicht, was ich noch tun kann, um endlich wieder Ruhe in meiner Wohnung zu haben.

Ich frage mich daher, welche rechtlichen Möglichkeiten mir zur Verfügung stehen, um gegen den Lärm meines Nachbarn vorzugehen. Gibt es bestimmte gesetzliche Regelungen oder Vorschriften im Mietrecht, die mir in diesem Fall helfen könnten? Welche Schritte kann ich unternehmen, um mein Recht auf Ruhe und Erholung in meiner Mietwohnung durchzusetzen?

Ich bin für jede Hilfe und jeden Rat dankbar, den Sie mir in dieser schwierigen Situation geben können. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Adele Weise

Emma Richter

Sehr geehrte Frau Weise,

ich verstehe vollkommen, dass die Situation mit Ihrem lärmenden Nachbarn äußerst belastend für Sie ist und Ihre Lebensqualität stark beeinträchtigt. Lärmbelästigung durch Nachbarn ist ein häufiges Problem in Mietwohnungen und es gibt tatsächlich gesetzliche Regelungen im Mietrecht, die Ihnen in diesem Fall helfen können.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Mieter ein Recht auf Ruhe und Erholung in ihrer Wohnung haben. Dies ist im Mietrecht verankert und bedeutet, dass Ihr Nachbar verpflichtet ist, Rücksicht auf Ihre Ruhezeiten zu nehmen und übermäßigen Lärm zu vermeiden. Wenn er dies nicht tut, können Sie als Mieterin Maßnahmen ergreifen.

Als erste Möglichkeit empfehle ich Ihnen, ein Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen. Ihr Vermieter ist ebenfalls verpflichtet, für Ruhe und Ordnung im Haus zu sorgen und kann Ihrem Nachbarn als Eigentümer des Gebäudes entsprechende Maßregelungen auferlegen. Ihr Vermieter kann auch eine Abmahnung an Ihren Nachbarn aussprechen oder im schlimmsten Fall sogar eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses erwirken.

Falls das Gespräch mit dem Vermieter nicht zum gewünschten Erfolg führt oder Sie sich nicht trauen, Ihren Vermieter einzuschalten, gibt es auch die Möglichkeit, direkt rechtliche Schritte gegen Ihren Nachbarn einzuleiten. Sie können eine Unterlassungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen und so gerichtlich gegen die Lärmbelästigung vorgehen.

Es ist auch möglich, sich an das örtliche Ordnungsamt zu wenden, um eine Lärmbelästigung zu melden. Das Ordnungsamt kann dann Maßnahmen ergreifen und Ihrem Nachbarn Auflagen zur Lärmreduzierung machen.

In jedem Fall empfehle ich Ihnen, ein Lärmprotokoll zu führen, in dem Sie die Art, Dauer und Uhrzeit des Lärms festhalten. Dies dient als Beweismittel, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie die nötige Unterstützung erhalten, um gegen den lärmenden Nachbarn vorzugehen. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Emma Richter, Rechtsanwältin

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Mietrecht

Emma Richter