Gastro stellplätze
Hallo ! Für die Erweiterung eines Lokals 1995 mit 100qm gastraum innen und 60 qm Terrasse errechnete der Architekt 16 Stellplätze , die er vor und Hinter Lokal einzeichnete.
ich habe die fläche hinter lokal in unkenntnis dieser Zeichnung anderweitig verpachtet . Dem Lokal Pachtvertrag über 10 Stellplätze vor Lokal gegeben.
Nun leitet RA der Pächter aus Bauantrag , den sie irgendwo her hat ab, dass ihrer Mandatin 16 Parkplätze zustehen müssen .
Kann Sie das? Gelten nach bayr Stellplatzordnung die 60 qm Terrasse überhaupt als "Gastfläche"?
Von 1996 liegt ein Gemeindebebauungsplan über das Gelände als Sondergebiet vor , auf dem stellplätze eingezeichnet sind. Die betreffende Fläche ist jetzt aber Pferdekoppel. Bin ich verpflichtet die Pferdekoppel als Stellplätze zu nutzen , obwohl ich auf benachbartem Grubdstück ausreichend Stellplätze habe ? Einsatz 40 Euro