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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Vermietetes Haus kaufen Eigenbedarfskündigung möglich bei geplantem Abriss bzw Sanierung?

Hallo,

ich bin gerade mitten im Kaufprozess für ein Grundstück inkl. Haus.
Das Haus ist derzeit vermietet, meine Frage bezieht sich auf die Möglichkeiten zur Eigenbedarfskündigung:

Situation:
Das Haus besteht aus zwei separaten Vier-Zimmer-Wohnungen, beide sind gut vermietet (seit 3 bzw. 5 Jahren).
Wir überlegen, dieses Haus zu kaufen und die Mietverhältnisse vorerst bis mindestens Ende 2023 bestehen zu lassen.

Rund um das Jahr 2024 möchten wir das Haus dann abreißen (oder ggfs. kernsanieren) und ein neues Haus zur Eigennutzung durch mich und meine Familie auf das Grundstück bauen.

Unsere Wohnsituation und Grund zum Umzugswunsch:
Wir leben derzeit in einer 100qm Dreizimmerwohnung zur Miete, ca. 300km entfernt vom geplanten Grundstück.
Solange unser Kind (1/2 Jahr) noch klein genug ist, ist das völlig ausreichend. Früher oder später wird allerdings der Platz knapp, und mit Schulbeginn sollte ein Umzug abgeschlossen sein.
Im Umkreis von 20km um das geplante Grundstück lebt auch unsere engere Familie (sowohl meiner Frau, als auch meine).

Folgende Fragen:
1. Ist eine Eigenbedarfskündigung in dem Fall möglich? Was ist dabei zu beachten? Welche Fristen gelten, welche Begründung muss angeführt werden?

2. Was kann passieren, dass die Eigenbedarfskündigung abgelehnt wird, und wie kann man vorbeugen?

3.Spielt es dabei eine Rolle, ob das Haus saniert (beide Wohnungen zusammenlegen und kernsanieren) oder abgerissen und neu bebaut werden soll?

4. Wie lange dürften wir maximal damit warten bis das problematisch wird, z.B. weil die Mieter dann "zu lange" im Haus wohnen? Oder spielt die Zeit hier keine Rolle?

Herzlichen Dank für die Antworten!
Mit besten Grüßen

Steffan Schwerin

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1. Ist eine Eigenbedarfskündigung in dem Fall möglich? Was ist dabei zu beachten? Welche Fristen gelten, welche Begründung muss angeführt werden?

Man kann auch dann kündigen, wenn das Objekt zwingend saniert werden muss.

Wenn die Sanierung nicht zwingend ist, käme eine Eigenbedarfskündigung in Betracht, da Sie das Haus ja umbauen und für sich nutzen wollen.

2. Was kann passieren, dass die Eigenbedarfskündigung abgelehnt wird, und wie kann man vorbeugen?

Wenn die Miete die Kündigung ablehnen, muss man auf Räumung klagen.

3.Spielt es dabei eine Rolle, ob das Haus saniert (beide Wohnungen zusammenlegen und kernsanieren) oder abgerissen und neu bebaut werden soll?

Nein.

4. Wie lange dürften wir maximal damit warten bis das problematisch wird, z.B. weil die Mieter dann "zu lange" im Haus wohnen? Oder spielt die Zeit hier keine Rolle?

Mit der Länge der Mietdauert verlängert sich die Kündigungsfrist. Ansonsten gibt es insoweit aber keine Probleme.

Mit freundlichen Grüßen

Schwerin
Rechtsanwalt

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Steffan Schwerin

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Jena

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