Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Frist für Eigenbedarfskündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Frage zum Thema Vermietung / Eigenbedarfskündigung.

Ich möchte meinen Mieter aus meiner Wohnung per Eigenbedarf kündigen.
Meine vorliegenden Gründe rechtfertigen den Eigenbedarf.

Die Frage bezieht sich auf die einzuhaltende Frist:

Bis zu welchem genauen Datum muss die Kündigung beim Mieter sein wenn der Mietvertrag am 28.09.2014 unterschrieben wurde, das Mietverhältnis laut Vertrag am 01.11.2014 begonnen hat, und der Mieter bis zum 30.11.2022 ausziehen soll?

Herzlichen Dank!

Bernhard Müller

Sehr geehrter Fragesteller,

die Frist richtet sich nach § 573 Absatz 1 BGB. Bei Zugang der Kündigung besteht das Mietverhältnis schon 5 aber noch keine 8 Jahre. Also 6 Monate. Also muss die Kündigung bis zum 03.06.2022 beim Mieter eingehen.

Mit freundlichen Grüßen

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Mietrecht

Bernhard Müller

Bernhard Müller

Berlin

Bernhard Müller ist seit April 2004 als Einzelanwalt tätig. Wer Streit mit seinem Vermieter hat, etwas erbt, vererben will, sich scheiden lassen will, wer Ärger mit der Polizei oder sonst ein rechtliches Problem hat, findet bei Rechtsanwalt Bernhard Müller kompetente Beratung. Im Jahr 2009 hat er 2 mal hintereinander den Jusline Kommentierwettbewerb gewonnen.

vollständiges Profil