Ich habe Schimmel in meiner Wohnung, was kann ich dagegen tun?
Oktober 13, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Emma Richter
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Mietrecht,
ich wende mich an Sie, da ich in meiner Wohnung mit einem Schimmelproblem konfrontiert bin und nicht weiß, wie ich damit umgehen soll. Die Wohnung, die ich seit einem Jahr miete, befindet sich in einem älteren Gebäude und hat leider keine ausreichende Belüftung. Vor einigen Monaten habe ich bemerkt, dass sich an einigen Stellen an den Wänden und in den Ecken dunkle Flecken bilden, die sich inzwischen als Schimmel herausgestellt haben.
Ich mache mir große Sorgen um meine Gesundheit und die meiner Mitbewohner, da ich gelesen habe, dass Schimmel gesundheitsschädlich sein kann. Zudem beeinträchtigt der Schimmel das Wohnklima und die Ästhetik meiner Wohnung erheblich. Ich habe bereits versucht, den Schimmel selbst zu entfernen und für eine bessere Belüftung zu sorgen, aber das Problem scheint immer wieder aufzutreten.
Ich frage mich nun, welche rechtlichen Schritte ich als Mieter ergreifen kann, um das Schimmelproblem langfristig zu lösen. Kann ich meinen Vermieter auffordern, die Ursache des Schimmels zu beseitigen und für eine dauerhafte Lösung zu sorgen? Welche Rechte habe ich als Mieter in dieser Situation und welche Pflichten hat mein Vermieter?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weitere Informationen und Ratschläge geben könnten, wie ich am besten vorgehen sollte, um das Schimmelproblem in meiner Wohnung zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen,
Quentin Peters
Sehr geehrter Herr Peters,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Schimmelproblems in Ihrer Wohnung. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind und nach einer dauerhaften Lösung für dieses unangenehme Problem suchen. Schimmel kann tatsächlich gesundheitsschädlich sein und sollte daher ernst genommen werden.
Als Mieter haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten, wenn es um Schimmel in Ihrer Mietwohnung geht. Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch, Schimmelprobleme zu beseitigen, die durch bauliche Mängel oder fehlende Abdichtungen entstehen.
Wenn Sie also Schimmel in Ihrer Wohnung entdecken, sollten Sie umgehend Ihren Vermieter informieren und ihn auffordern, das Problem zu beheben. Es ist wichtig, dass Sie dabei schriftlich vorgehen, um einen Nachweis über Ihre Anfrage zu haben. Sie können Ihrem Vermieter eine angemessene Frist setzen, um das Schimmelproblem zu lösen. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, können Sie weitere Schritte einleiten.
In einem solchen Fall empfehle ich Ihnen, sich an einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden. Dieser kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte als Mieter durchzusetzen und gegebenenfalls eine Mietminderung oder sogar eine fristlose Kündigung des Mietvertrags zu erwirken, falls der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommt.
Es ist wichtig, dass Sie alle Schritte und Kommunikation mit Ihrem Vermieter schriftlich festhalten, um im Streitfall Beweise in der Hand zu haben. Zudem sollten Sie darauf achten, dass Sie selbst nichts tun, was den Schimmelbefall verschlimmern könnte, wie zum Beispiel Tapezieren oder Streichen über den Schimmel.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und Sie können das Schimmelproblem in Ihrer Wohnung erfolgreich lösen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Richter
Rechtsanwältin für Mietrecht
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?