Darf mein Vermieter die Kaution einbehalten?
März 10, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Emma Richter
Sehr geehrte Rechtsanwältin für Mietrecht,
ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich meiner Mietkaution. Ich heiße Oliver Raab und bin Mieter einer Wohnung in Berlin. Vor Kurzem bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen und habe meinen Vermieter um die Rückzahlung meiner Kaution gebeten. Jedoch hat er mir mitgeteilt, dass er die Kaution einbehalten möchte, da angeblich Schäden in der Wohnung entstanden sind.
Ich bin sehr besorgt darüber, da ich die Wohnung in einem guten Zustand hinterlassen habe und alle Schäden, die während meiner Mietzeit entstanden sind, bereits repariert habe. Ich habe auch alle vereinbarten Renovierungsarbeiten durchgeführt und bin der Meinung, dass ich meinen vertraglichen Pflichten als Mieter nachgekommen bin.
Mein Vermieter hat mir jedoch keine genauen Informationen über die angeblichen Schäden gegeben und ich befürchte, dass er die Kaution unrechtmäßig einbehalten möchte. Ich möchte gerne wissen, ob mein Vermieter das Recht hat, die Kaution einzubehalten und was ich in dieser Situation tun kann, um mein Geld zurückzubekommen.
Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir mögliche rechtliche Schritte aufzeigen, die ich unternehmen kann, um die Rückzahlung meiner Kaution zu erwirken?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Raab
Sehr geehrter Herr Raab,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Mietkaution. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, wenn Ihr Vermieter die Kaution einbehalten möchte, obwohl Sie der Meinung sind, dass Sie alle Ihre Pflichten als Mieter erfüllt haben.
Grundsätzlich dient die Mietkaution dazu, dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Schäden an der Mietsache während der Mietzeit zu dienen. Wenn Sie die Wohnung in einem guten Zustand hinterlassen haben und alle Schäden bereits repariert haben, ist es wichtig, dass der Vermieter nachweisen kann, dass tatsächlich Schäden entstanden sind, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
In Ihrem Fall ist es bedenklich, dass Ihr Vermieter Ihnen keine genauen Informationen über die angeblichen Schäden gegeben hat. Gemäß § 812 BGB hat der Vermieter die Kaution herauszugeben, wenn er keine Ansprüche mehr gegen den Mieter hat. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Vermieter die Kaution unrechtmäßig einbehalten möchte, empfehle ich Ihnen, zunächst schriftlich und nachweisbar (per Einschreiben oder E-Mail) eine detaillierte Aufstellung der angeblichen Schäden zu verlangen.
Sollte der Vermieter weiterhin nicht auf Ihre Forderung reagieren oder keine ausreichenden Beweise für die Schäden vorlegen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Sie können einen Anwalt für Mietrecht hinzuziehen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Ihr Anwalt kann eine Klage auf Herausgabe der Kaution oder eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter einreichen.
Es ist wichtig, dass Sie alle Unterlagen und Beweise, die den Zustand der Wohnung bei Ihrem Auszug belegen, sorgfältig aufbewahren. Dazu gehören beispielsweise Übergabeprotokolle, Fotos oder Zeugenaussagen.
Insgesamt rate ich Ihnen, in dieser Situation ruhig zu bleiben und sich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Interessen zu wahren. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Emma Richter
Rechtsanwältin für Mietrecht
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?