Immobilienvermietung - Eigentümer Sohn - Darlehensnehmerin und Vermieterin Mutter - steuerliche Behandlung
Januar 21, 2013 | 40,00 EUR | beantwortet von StB Steffen Becker
Thema: Immobilienvermietung Eigentumswohnung
Eigentümer: Sohn
Darlehensnehmer: Mutter
Situation:
Sohn möchte Eigentumswohnung zukünftig vermieten.
Wenn Sohn als Vermieter auftritt, muss dieser auch die Mieteinnahmen versteuern kann aber keine Darlehenszinsen ansetzen.
Fragen:
1. Kann die Mutter als Vermieterin den Mietvertrag machen und dann bei der Anlage V die Darlehenszinsen geltend machen, obwohl sie gar keine Eigentümerin ist (Darlehensverträge laufen auf diese Wohnung - Grundschuld ist ebenfalls auf diese Wohnung eingetragen)?
2. Wie sieht es mit der Abschreibung aus da der Sohn Eigentümer ist?
Hintergrundinformation: Darlehen wurde damals von Mutter gemacht, da Sohn erst kurz Selbstständig war und ein Darlehen zu diesem Zeitpunkt leider nicht möglich war.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1. Die Mutter kann die Wohnung nicht vermieten, da sie nicht Eigentümerin ist (§ 39 Abs. 1 AO).
2. Im Vermietungsfall kann der Sohn die Abschreibung geltend machen, da er (wirtschaftlicher) Eigentümer der Wohnung ist.
Eine Möglichkeit, die Darlehenszinsen als Werbungskosten ansetzen zu können, wäre, dass zwischen der Mutter und dem Sohn ein Darlehensvertrag, der dem Fremdvergleich stnd hält, gemacht wird.
Ich hoffe, Ihnen einen kurzen Überblick über die steuerliche Sachlage habe geben können. Um jedoch eine umfassende und konkretere Aussage treffen zu können, werden auf jeden Fall noch detaillierte Informationen über Ihre persönlichen Verhältnisse benötigt.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
-Steuerberater-
stb-becker@arcor.de
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