Wie setze ich eine Einbauküche richtig ab?
Januar 26, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Wirtschaftsprüfer André Hintz
Hallo,
ich habe in den vermieteten Bereich eine Ikea Küche eingebaut mit Herd, Spüle, Spülmaschine, Waschtrockner und freistehenden Kühlschrank. Kann ich alles zusammen mit 10 % abschreiben? Oder muss ich Herd und Spüle zu den Herstellungskosten addieren? Sind 10% Afa richtig? Küche hat insgesamt ca. 2.500 Euro gekostet.
Wie setze ich sie richtig ab?
Kann ich die Duschabtrennung (Kosten 500 Euro incl. Mwst.) auch sofort absetzen? Wenn ja, über welchen Zeitraum? Oder als was?
Ich habe einen Neubau (2 Fam. Haus). Kaufvertrag in 2010, Fertigstellung und Hausübergabe per 30.07.2011. Vermietung ab 1.10.2012. Ist es richtig, dass ich die 2% Afa auf die bereits gezahlten Rechnungen ( abzügl. Grundstück und Objektanteil, der eigengenutzt ist, etc.) ansezten muss. Also für 2011 alle Rechnungen, die in 2011 angefallen sind und für 2012 noch dazuaddiert die Rechnungen, die dazu gekommen sind. Ist es richtig, dass ich Rechnungen bis 4.000 Euro nach Ablauf der ersten 3 Jahre - Beginn Datum Kaufvertrag?- absetzen kann, auch wenn es nachträgliche Herstellungskosten sind. Oder muss ich diese auch in die 2% Afa mit einfließen lassen?
Mit freundlichen Gruss
Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.
Die Küche und Ihre elektronischen Geräte sollten getrennt, sofern es sich nicht um eine Einheit handelt, abgeschrieben werden.
Die allgemeine Küchenzeile ist m.E. mit 10 Jahren abzuschreiben. Der Herd kann innerhalb von 5 Jahren, die Spülmaschine, Waschtrockner und Kühlschrank mit jeweils 7 Jahre abgeschrieben werden.
Bei der Duschabtrennung ist zu unterscheiden, ob es eine Neuanschaffung oder ein Ersatz war. Bei dem Ersatz der alten Duschabtrennung handelt es sich um sofortigen Erhaltungsaufwand. Wurde die Duschabtrennung neu angeschafft, ist sie m.E. über einen Zeitraum von 5 Jahren abzuschreiben.
Bei der Afa auf das Gebäude müssen Sie unterscheiden, ab wann das Gebäude fertiggestellt wurde und ab wann eine Vermietungsabsicht bestand. Erst mit dem Zeitpunkt (Nachweispflicht des Steuerpflichtigen) der Vermietungsabsicht können Sie die Abschreibungen auch bei Leerstand gelten machen.
Alle anfallenden Kosten bis zur Fertigstellung eines neuen Gebäudes sind als Herstellungskosten zu behandeln unabhängig in welchem Jahr sie anfallen. Die 4.000 Euro Vereinfachungsregelung dient ausschließlich bestehenden Vermietungsobjekten.
Ab den Zeitpunkt der Fertigstellung beginnt die Nutzungsdauer des Gebäudes, aber erst ab dem Zeitpunkt der Vermietungsabsicht können die Abschreibungen geltend gemacht werden. Fallen nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung noch Rechnungen an, sind diese nachträgliche Herstellungskosten und der Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen zuzurechnen.
Fallen innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb des Hauses Sanierungskosten an, die 15 % (Netto) des Kaufpreises übersteigen, sind diese ebenfalls als Herstellungskosten zu behandeln.
Für Fragen und weiterer Hilfe stehe ich Ihnen per Email gerne zur Verfügung.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
André Hintz
Steuerberater
Steuerberatung@andrehintz.de
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