AfA Berechnung
März 8, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Ich habe im März 2012 ein Haus übernommen aus einer Zwangsversteigerung. ich vemiete ab dem 01.08.2012.
Wie berechne ich die AfA für diese Objekt. Ich habe einen Einheitswertbescheid vom Finanzamt mit
10.379,00 Euro und ein Darlehen von 32.000
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie auch, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung nicht ersetzen kann.
Gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie dieses Objekt in Ihrem Privatvermögen halten und es für Wohnzwecke an Dritten vermieten. Bitte informieren Sie mich, wenn diese Annahmen nicht zutreffen. Die steuerliche Folge konnte sich ändern.
Grundsätzlich sind bei Gebäuden als Absetzung für AAnschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.bnutzung jährlich 2 Prozent von den Anschaffungskosten bis zur vollen Absetzung abzuziehen (§7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG). Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes weniger als 50 Jahre, so können die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechenden Absetzungen für Abnutzung vorgenommen werden. Sie müssen also zuerst festellen, wie hoch die Anschaffungskosten für das Gebäude (nicht den Einheitswert oder Darlehensnennbetrag) sind. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um das Objekt zu erwerben und es in einen vermietungsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie diesem Objekt einzeln zugeordnet werden können. Dazu gehören i.d.R. Anschaffungspreis (Kaufpreis) abzgl. Anschaffungspreisminderungen zzgl. zurechenbare Anschaffungsnebenkosten (Notarkosten, Grundbucheintragung etc.) zzgl. nachträgliche Anschaffungskosten. Diese Ansschaffungskosten müssen auf Gebäudeteil und Grund und Boden aufgeteilt werden. Der Anteil für Gebäude ist die Bemessungsgrundlage für Afa-Ermittlung, welche linear auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt werden soll.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de
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