Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Vermietung / Verpachtung

Nachträgliche Meldung ans Finanzamt

Ich habe bei meiner Einkommensteuererklärung im Blatt Einkünfte aus Vemietung und Verpachtung vergessen die Garagenmieten anzugeben. Ich möchte dies selbstverständlich beim Finanzamt nachmelden. Ist dies noch möglich und wie läuft das ab? Einen Steuerbescheid habe ich noch nicht erhalten? Muss ich mit einer Strafe rechnen? Einen Steuerbescheid habe ich noch nicht erhalten.

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Sie haben nachträglich erkannt, dass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung unvollständige Angaben gemacht haben, da Sie Ihre Garagenmieten nicht erklärt haben. Dadurch wird es zu einer Steuerverkürzung kommen. Sie sind somit verpflichtet, dies der Finanzverwaltung unverzüglich anzuzeigen und Ihre Einkommensteuererklärung zu berichtigen (§ 153 Abs. 1 Abgabenordnung (AO). Die Berichtigung können Sie durch eine formlose schriftliche Mitteilung an die Finanzverewaltung durchführen.

Da Sie die Garagenmiete nicht wissentlich verschwiegen haben, haben Sie sich mangels Vorsatz nicht strafbar gemacht.

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges