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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Steuerersparnis bei vermieteter Neubauimmobillie

Welche steuerlichen Vorteile kann ich beim Kauf und 100% Finanzierung einer vermieteten Neubauimmobillie geltend machen. Bin Grenzgänger und arbeite in der Schweiz Wohnsitz Deutschland.

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grudn Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Bei der Beantwortung Ihrer Frage gehe ich davon aus, dass sich die Neubauimmobilie in Ihrem Privatvermögen befinden wird.

Wenn Sie beabsichtigen die Immobilie zu vermieten und dies nach Erwerb dann auch tun, erzielen Sie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 EStG. Sie können dann die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Aufwendungen als Werbungskosten abziehen.

Als Werbungskosten sind insbesondere abzugfähig (keine abschliessende Aufzählung ):

Schuldzinsen und Finanzierungskosten des Objektes ( ohne Tilgungsrate für das Darlehen ).

Abschreibung auf das Gebäude.

Nicht vom Mieter zu tragende Nebenkosten.

Hausversicherungen, Grundsteuer, Instandhaltungsaufwendungen, sofern nicht vom Mieter getragen.

Hausverwalterkosten.

Die Werbungskosten sind auf Seite 2 der Anlage V aufgeführt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Werbungskosten ist entweder positiv oder negativ und wird bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Steuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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