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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen einer lebensbedrohlichen Krankheit meiner Frau (Lebenserwartung 2-4 Monate) haben wir uns für eine sofortige, erfolgsversprechende Behandlung an einer renommierten Uniklinik entschlossen. Da dort nur privat abgerechnet wird, mussten wir im Jahr 2021 mit einem 5-stelligen Betrag in die Vorleistung treten, da die gesetzliche Krankenkasse sich geweigert hat, die Kosten zu übernehmen.
Begründung: die moderne Behandlung ist zwar in Deutschland zugelassen, befindet sich aber nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse.
Aus diesem Grund habe ich vor, unsere Ausgaben bei der Est-Erklärung für 2021 als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

Meine 2 Fragen:
1. Mir ist bekannt, wir können Behandlungskosten und Fahrten zur Klinik mit eigenem PKW berücksichtigen (0,30 € pro km?). Nach jedem ambulanten Behandlungstermin waren wir zusätzlich schriftlich aufgefordert, wegen eventuellen Komplikationen eine Übernachtung in der Nähe der Klinik zu suchen.

Können wir in diesem Fall auch Übernachtungspauschale und eventuell Spesen wie bei den Dienstreisen eingeben? Wenn ja, wieviel? An Rechnungen habe ich leider nicht gedacht.

2. Vor Kurzem hat uns die Krankenkasse nach langen Verhandlungen ca. 35% der Behandlungskosten erstattet.

Für die 2021 Est-Erklärung habe ich als außergewöhnliche Belastung tatsächliche Kosten eingegeben (laut Rechnungen). Wo muss ich im nächsten Jahr die anteilige Erstattung dieser Kosten eintragen? Sind sie dann z.B. als Einnahmen für die geleistete Leistung im Vorjahr zu sehen? Gibt es extra eine Stelle im Formular dafür?

Für Ihre Antwort bedanken wir uns im Voraus.

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