Vorabgewinne und verluste aus geschloßenen Immobilien Fond
Februar 20, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl
im Jahre 2006 habe ich 20.000€ in ein Fond namens "Infraplan München Fonds 2" investiert. Dabei handelt es sich um einen geschloßenen Immobilien Fond)
(Sehen Sie bitte hierzu auch auf die folgenden Seite: http://www.sueddeutsche.de/geld/immobilienfonds-muenchner-maerchen-1.981161)
Vorgesehen waren: 8,5% "garantierte" Vorabgewinne pro Jahr, die Zurückzahlung sollte nach 4 Jahren erfolgen.
Die Vorabgewinne wurden regelmäßig bis Ende 2010 ausbezahlt.
Die habe ich jedes Jahr in meine Steuererklärung eingegeben, leider in der Anlage KAP.
Dafür habe ich auch Abgeltungssteuer bezahlt.
Letztes Jahr hat die Firma Infraplan nach dem Tod des Geschäftführers Insolvenz gemeldet, genau zu dem Zeit Punkt, in dem die Firma haette die 20.000€ zurückbezahlen müssen. Nach dem heutigen Stand wird es ein Totalverlust werden.
Der Insolvenzverwalter prüft derzeit, ob ich den "Vorabgewinn" zurückzahlen muss.
Die Vorabgewinne sind, soweit ich sie behalten darf, höchstens eine Rückzahlung des investierten Geldes, aber keine Gewinne.
Meine Fragen diesbezueglich sind:
- Kann ich für die vorherigen Jahre die Steuern, die ich für die "Vorabgewinne" bezahlt habe, vom Finanzamt zurueckfordern? Wenn Ja, wie?
- Kann ich den Verlust von 20.000€ nur für das Jahr 2011 geltend machen? Falls ja, wie kann ich das anfordern? (Anlage KAP, GSE, ...).
- Vermindern diese Verluste nur die KAP-Einkünfte oder auch meine normalen Einkünfte?
- Kann ich diese Verluste auch fuer die kommenden Jahre geltend machen? Wenn ja, auf wie viele Jahre?
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.
Der von Ihnen genannten Internetseite entnehme ich, dass es sich bei dem geschlossenen Immobilienfonds um eine KG, sprich Kommanditgesellschaft handelt.
Grundsätzlich haftet der Kommanditist gemäß § 171 HGB (ich gehe davon aus, dass Sie ein solcher sind) mit seiner Kommanditeinlage.
Wurde die Einlage geleistet, ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen.
Hier wurde nun anscheindend das Kommanditkapital zurückbezahlt! Der Insolvenzverwalter prüft zu Recht. Sollte nämlich die Hafteinlage teilweise zurückbezahlt worden sein, gilt sie gemäß § 172 (4) HGB als nicht geleistet und kann somit vom Insolvenzverwalter von Ihnen zurückgefordert werden.
Da es sich bei den Vorabgewinnen vermutlich um die Rückgewähr der Einlage handelte, wurden die Beträge zu Unrecht bei Anlage KAP versteuert.
Es müssten allerdings einheitliche Gewinnfeststellung von Seiten der KG erstellt worden sein, die als Grundlagenbescheide für die Einkommensbesteuerung der einzelnen Kommanditisten dienen.
Eine Änderung Ihrer Veranlagung können Sie grundsätzlich nur erreichen, wenn die entsprechenden Einkommensteuerveranlagungen entweder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen oder eine Änderung nach der Abgabenordnung möglich ist.
Allerdings kommt es auf die Grundlagenbescheide der KG an. Eventuell kann hier eingehakt werden.
Gegebenenfalls sollten Sie hierfür einen Steuerberater kontaktieren, der die Sachlage sichtet. Im Rahmen dieser Plattform ist eine Beurteilung nicht möglich.
Hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit des Kapitalverlusts richtet sich dies nach der Zurechnung von eventuellen Verlustanteilen durch die KG auf Sie. Auch hierzu müssten Grundlagenbescheide ergehen.
Da die Kapitalkonten der KG mir unbekannt sind, müssen Sie hierzu auf Information durch die KG bzw. den Insolvenzverwalter warten. Grundlagenbescheide werden vom Finanzamt von Amts wegen berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Henriette Regulla
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
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