Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Spekulationssteuer nach Erbschaft ja oder nein?

Guten Tag, ich schreibe im Namen der Erbengemeinschaft (meinen 2 Geschwistern und mir).
Der Sachverhalt:
Unser Vater verstarb im Februar 2010 und hinterließ uns eine Doppelhaushälfte mit Grundstück in Strausberg. Da keiner von uns Dreien dieses hätte allein erwerben und bewirtschaften können, entschieden wir uns für den Verkauf. Der Kaufvertrag ist datiert vom 28.9.2011, Verkaufspreis 120.000 Euro für das Grundstück (1.529 qm landwirtschaftliche Nutzfläche + 575qm Gebäude- und Freifläche, mit Wegerecht für den Nachbarn zur Garage) sowie 80.000 Euro für das Haus.
Meine Eltern haben das Gebäude mit Kaufvertrag vom 18.6. 1990 übernommen, dieses Eigentum ist im Gebäudegrundbuch am 10.12.1990 eingetragen worden.
Für das Grundstück wurde das Nutzungsrecht im Grundbuch eingetragen. Mein Vater renovierte das Gebäude Zug um Zug und pflegte und bepflanzte das Grundstück. Mit Kaufvertrag vom 4.12.2007 ging endlich auch das Grundstück in seinen Besitz über für 73.570 Euro. Die Grundbucheintragung erfolgte am 3.12.2008.
Unsere Frage ist jetzt, ob wir diesen Verkauf bei der Steuererklärung deklarieren müssen. Keiner von uns dreien hatte einen Wohnsitz in diesem Haus angemeldet.
Relevant erscheint mir dieser Fall, den ich bei Ihnen gefunden hatte:
http://frag-einen.com/steuerberater/einkommensteuererklaerung/spekulationssteuer_bei_verkauf_von_geerrbter_immobilienverkauf-1412.html
folgender Satz:
"In Ihrem Fall ist zunächst zu beurteilen, ob überhaupt eine entgeltliche Anschaffung vorliegt. Sie haben das Grundstück geerbt. Insofern liegt keine entgeltliche Anschaffung vor. Folglich ist ein privates Veräußerungsgeschäft, bezogen auf das Grundstück nicht möglich."
Trifft dies auch in unserem Fall zu?
Für einen Hinweis, wie wir uns hier verhalten sollten, wären wir sehr dankbar. Gern füge ich auch Dokumente bei, die Sie evtl. noch benötigen.
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße aus Berlin.

Michael Herrmann

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Der Verkauf des Grundstücks ist grundsätzlich als privates Veräußerungsgeschäft anzusehen, wenn der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung erfolgt. Liegen die Voraussetzungen beim Erblasser vor, gelten Sie auch für den Erben als Rechtsnachfolger beim unentgeltlichen Erwerb. Maßgeblich ist das jeweilige Datum des Kaufvertrages.

Hinsichtlich der Veräußerung des Gebäudes ist die 10-Jahresfrist unstreitig abgelaufen. Beim Grund und Boden verhält es sich anders. Dieser wurde erst am 04.12.2007 angeschafft.
Für diese Beurteilung ist jedoch eine weitere Befreiungsvorschrift bedeutsam. § 23 Absatz 1 Nr. 1 Satz 3 bestimmt hierzu: "Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden."

Diese Voraussetzung ist erfüllt, da der Erblasser das Grundstück innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes noch selbst genutzt hat. Auch die Eigennutzung des Erblassers als Rechtsvorgänger wird bei der Erbengemeinschaft angerechnet.

Es liegt hinsichtlich der Grundstücksveräußerung kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor gemäß § 23 EStG vor.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (FH)

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