Abgabe Steuererklärung
April 21, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Andreas Schupp
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Fragen zur Abgabe der Steuererklärung. Da ich früher im Praktikum bereits auf Lohnsteuerkarte gearbeitet habe, werde ich jedes Jahr vom Finanzamt aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Derzeit bin ich als Architektin in einem Büro angestellt.
Meine erste Frage ist: Bin ich dazu verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben oder ist es freiwillig??
Meine zweite Frage dazu wäre, lohnt es sich für mich, eine Steuererklärung abzugeben? Ich verdiene 1500EUR brutto, nach Gehaltserhöhung voraussichtlich trotzdem nur 2000EUR brutto (ich bin ledig).
Ich wäre Ihnen dankbar für eine hilfreiche Antwort, je nachdem werde ich einen Steuerberater für die Abgabe einer Steuererklärung beauftragen oder nicht.
Mit freundlichen Grüssen.
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln auf dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass bei meinen Ausführungen der von Ihnen dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass das Abwandlungen gleich welcher Art oder die Zweideutigkeit der gemachten Informationen das steuerrechtlich korrekte Ergebnis beeinflussen können.
Bitte beachten Sie, dass ich aus berufsrechtlichen Gründen nicht auf rechtliche Fragen eingehen kann.
Zu Frage 1:
Grundsätzlich sind Lohneinkünfte (sogenannte „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“) durch den Steuerabzug (Lohnsteuer) bereits versteuert.
Wenn Sie daneben noch andere Einkünfte erzielen (z.B. Kapitalerträge über den Sparer-Freibeträgen, Vermietungseinkünfte oder selbständige Einkünfte) sind Sie zu einer Abgabe verpflichtet, wenn diese jeweils mehr als 410 € betragen.
Soweit Sie vom Finanzamt aufgefordert werden eine Steuererklärung abzugeben, sind Sie dazu auch gesetzlich verpflichtet.
Zu Frage 2:
Leider lässt sich diese Fragen kann ohne nähere Informationen nicht beantworten.
Denn Ihre berufsbedingten Ausgaben müssen noch gegenrechnet werden.
Zu diesen Ausgaben gehören z.B. die Pendlerpauschale (derzeit 0,30 € je Entfernungskilometer – nur einfache Strecke), Kosten der Aus- und Weiterbildung, Fachliteratur usw., d.h. alle Ausgaben die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit stehen werden berücksichtigt.
Soweit Sie weitere Ausgaben haben und diese über dem Betrag von 1.044,- € liegen und Sie nur Ihre Lohneinkünfte haben ist eine Steuererstattung sehr wahrscheinlich.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben
Soweit Sie an einer Steuererklärungserstellung im Rahmen eines Mandats durch mich interessiert sind, können Sie mich gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schupp
STEUERBERATER
schupp.andreas@t-online.de
02603 - 931906
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