ermäßigt besteuertes einkommen
August 2, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
hallo,
ich habe im jahr 2011 eine abfindung in höhe von 25.000 € erhalten, diese summe ist auf meiner lohnsteuerbescheinigung in der zeile 10 aufgeführt. in der zeile 11, also bei der einbehaltenen lohnsteuer steht 10.500 €, und ein solizuschlag in der zeile 12 von 577,50 €.
diese abzüge erscheinen mir aber nicht "ermäßigt"! was muss ich in der lohnsteuererklärung machen, damit ich von dieser summe möglichst viel wiederbekomme?
bei dem wiso programm wird immer nur angegeben, dass ich für diese summe noch keine ausgaben definiert habe, aber ich habe auch keine ausgaben gehabt.
lediglich verstehe ich nicht, warum ich diese summe so hoch versteuert habe, und wie ich etwas davon wiederbekommen kann?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Bei der Berechnung der Lohnsteuer für die Abfindung ist das laufende Jahresarbeitsentgelt zu berücksichtigen. Wenn Ihr Jahresarbeisentgelt sehr hoch angefallen ist, konnte schon passieren, dass die Lohnsteuer in dieser Höhe für die Abfindung einbehalten werden muss.
Die Lohnsteuer ist eine Vorausleistung Ihrer Einkommensteuerschuld für betreffendes Kalanderjahr. Ist die einbehaltene Lohnsteuer höher als festgesetzte Steuerschuld, wird die Differenz nach der Veranlagung erstattet. Damit Sie zuviel geleistete Lohnsteuer wiederkommen können, sollen Sie alle mit den Einkünften zusammenstehenden Aufwendungen, berücksichtigungsfähige Sonderausgaben sowie sonstige berücksichtigungsfähige Ausgaben in der Steuererklärung angeben. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen und somit die Einkommensteuer. Selbstverständlich soll angegeben werden, dass die Abfindung ermäßigt zu besteuern ist. Das geschieht, wenn der Betrag 25000 EUR in Anlage N, Zeile 17, Zelle 166 erfasst wird. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, wird dieser Betrag tariflich ermäßigt besteuert.
Zusammenfassend können Sie die ggfs. zuviel geleistete Lohnsteuer nur nach Steuerveranlagung durch Erstattung wiederbekommen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
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