Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Einkünfte aus V § V

Wir sind eine familiäre Eigentümergemeinschaft, bestehend aus mehreren Personen.Ich bin Rentner und Empfangsbevollmächtiger gegenüber dem Fin A und mache an diesen Objekten aus den 50er Jahren sehr viel Eigenleistung. Es fallen je nach Umfang der erforderlichen Arbeiten zwischen 140-180 Fahrten pro Jahr an mit einer Gesamtfahrleistung von ca. 25-30" km. Das Fahrzeug ist auf meinen Namen angemeldet.
Bis 2009 wurden diese Fahrtkosten einschl.VPfl.-Mehrauswen-dungen der Eigentümergemeinschaft zugeordnet und führten je nach Anteil bei den einzelnen Mitgliedern zu Steuererspar-nissen.Mein Renteneinkommen ist naturgemäß durch die Auswir-
kung es Ertragsanteils so niedrig, dass keine EKST anfällt.
Nun in 2010 wurden mir diese Fahrtkosten und auch das Arbeitszimmer und die Telefonkosten allein zugeordnet. Ich mache diese Fahrten für die Eigentümergemeinschaft. Die Kraftstoff-Kosten werden von der Eigentümergemeinschaft getragen.
Ist die Handlungsweise seitens des FinA korrekt , oder kann ich Einspruch gegen diese Willkür einlegen? Die Beantra-
gung in der Steuererklärung war so, wie in den Jahren zuvor. Durch diese Zuordnung der Fahrtkosten erreiche ich
nun hohe steuerliche Sonderwerbungskosten, die sich überhaupt nicht auswirken.
Ich bedanke mich für Ihre kurzfristige Antwort.

Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

M.E. ist die Behandlung der Finanzverwaltung richtig.

Die Eigentümergemeinschaft ist m.E. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die wie eine Personengesellschaft steuerlich auf Ebene der Gesellschafter besteuert wird. Dazu wird der Gewinn einheitlich und gesondert festgestellt und jeden Gesellschafter zugerechnet.

Im Zweiten Schritt werden alle Zahlungen der Gesellschaft an den jeweiligen Gesellschafter als Sonderbetriebseinnahmen erfasst. Diesen Einnahmen werden alle in diesem Zusammenhang getätigten Aufwendungen als Sonderbetriebsausgaben gegenüber gestellt.

Das Ergebnis aus dem ersten und zweiten Schritt ist der zuzurechnende Gewinn eines jeden Gesellschafters. M.E. hat die Finanzverwaltung somit richtig gehandelt.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


André Hintz
Steuerberater

Steuerberatung@andrehintz.de

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Steuererklärung

Wirtschaftsprüfer André Hintz