EÜR
Juli 8, 2020 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Beim Ausfüllen der Anlage EÜR mittels elster Taucht folgendes Problem auf:
Zeile 14 fragt die Betriebseinnahmen ab, ich kann aber erst weiterarbeiten, wenn ich eine Bezeichung eingebe.
Es steht in der darüberliegenden Zeile,: Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen
mir ist nicht klar, wie man das noch näher bezeichnen muß
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
In dieser Zeile können Sie einfach "Betriebseinnahmen" schreiben. Nur, wenn Sie aus irgendwelchen Gründen differenzieren wollen würden, könnten Sie beliebige andere Bezeichnungen wählen, ist aber nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der §§ 3, 3a, 32, 43 Steuerberatungsgesetz (Regelungen einsehbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/stberg)
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