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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Unterhalt f. Partnerin (nicht EU) absetzbar?

Meine (nichteheliche) mit mir in einem Haushalt lebende Partnerin besitzt die Ukrainische Staatsbürgerschaft. Sie ist Studentin (damit aufenthaltsberechtigt) und seit 2006 in D.
Ihr einziges Einkommen ist ein Stipedium (ca 500€ im Monat).
Kein Vermögen. Unsere Partnerschaft besteht seit über 3 Jahren.

Fragen:
- Als Voraussetung für die Absetzbarkeit gilt im allgemeinen ja, daß der Partner zum Haushalt gehören und deswegen den Anspruch auf Leistungen wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe verloren haben muß. Ich weiß aber nicht, ob sie diese Ansprüche hätte.
Kann ich für sie nun Unterhalt von meiner Einkommensteuer absetzen?
- Muß sie bei mir gemeldet sein?

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Für Absetzbarkeit der Aufwendungen für Unterhalt müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die unterstützte Person darf kein oder nur geringes Vermögen haben. Dies liegt in Ihrem Sachverhalt offensichtlich vor.
- Es muss gesetzliche Unterhaltsberechtigung der unterstützten Person nach deutschen Maßstäben vorliegen. Danach sind unterhaltspflicht Ehegatten (§§1360ff BGB) und Verwandte in grader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern). Die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind auch zu angemessenem Unterhalt verpflichtet, so dass Unterhaltsaufwendungen berücksichtigt werden. In Ihrem Fall konnte Ihre Lebenspartnerin dem gesetzlichen Unterhaltsberechtigten gleichgestellt sein. Falls sie wegen Ihrer Unterhaltsleistungen keinen Anspruch auf staatlichen Fürsorgeleistungen erhalten, können Sie die Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die unterstützte Person hat zum Nachweis darzulegen, warum sie keinen Antrag gestellt und auch keine zum Unterhalt bestimmten öffentlichen Mittel erhalten hat, dass sie in Lebensgemeinschaft mit Ihnen lebt und über welche Einkünfte oder Bezüge und über welches Vermögen sie verfüge.

Ich hoffe, ich konnte mit meiner Ausführung im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein.

Wenn Sie hierfür nach Nachfragen haben, verwenden Sie bitte gern die Nachfragen-Funktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

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Dr. Yanqiong Bolik

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