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Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Voraussetzungen für Riesterförderung, Immobilienkauf

Sehr geehrte Damen und Herren,


Die Ausgangssituation:
Meine Frau bekommt im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrags ein Haus in Form einer Schenkung. Nach den Bestimmungen des Vertrags erhalten von uns die anderen Erbberechtigten eine Ausgleichszahlung. Diese Ausgleichzahlung müssen wir finanzieren. Die Finanzierung wollten wir über das sog. Wohnriester-Darlehen abwicklen.

Nun ist sich aber die Bank nicht sicher, ob ich überhaupt eine Riester-Förderung dafür erhalten kann, da ich nicht als Eigentümer des Hauses im Erbauseinandersetzungsvertrag genannt werde, sondern nur meine Ehefrau.

Die Frage ist, ob ich in diesem Fall
- auch so schon zulagenberechtigt bin oder
- ob ich mit meiner Frau irgendeine weitere Vereinbarung abschliessen muss, damit ich zulagenberechtigt werde?

Mit freundlichen Grüßen

StB Manuela Ponikwar

Sehr geehrter Ratsuchender,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, welche ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtung des gebotenen Honorars wie folgt beantworten möchte:

Nach den allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen wird eine Wohnung angeschafft, wenn sie entgeltlich erworben wird. Geht eine Wohnung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen Erben über, gilt dieser Erbfall regelmäßig nicht als Anschaffung im Sinne einer wohnungswirtschaftlichen Verwendung nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz.

Wenn allerdings bei Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, d.h. wie im Fall Ihrer Frau, einer der Erben die Wohnimmobilie als Alleineigentümer selbst nutzen will und hierfür die die Miterben auszahlen muss, ist folgendes zu beachten:
Übersteigt der Wert der ererbten Wohnung den Erbanteil des Zulageberechtigten (=notwendige Ausgleichszahlung), der die
Wohnung allein oder gemeinsam mit dem Ehepartner als Eigentümer selbst nutzen will, kann
die ggf. erforderliche Finanzierung des Differenzbetrages im Rahmen eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages erfolgen.

Das wäre jetzt die Situation für Ihre Frau, die allerdings wie ich Sie verstehe, keinen entsprechenden Vertrag hat.

Deshalb steige ich an dieser Stelle in die Definition ein:

Eine begünstigte Wohnung im Sinne des Eigenheimrentengesetztes (EigRentG) ist

1) eine Wohnung in einem eigenen Haus (dies kann auch ein Mehrfamilienhaus sein),
2) eine eigene Eigentumswohnung,
3) eine Genossenschaftswohnung einer in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft
4) oder
ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht.

Die Wohnung muss vom Steuerpflichtigen selbst genutzt werden, Sie müssen aber nicht Alleineigentümer oder Alleinnutzer sein. Die Wohnung muss in Deutschland liegen und mit dem Beginn der Selbstnutzung die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen darstellen.

Schlussfolgerung:

Nach meinem Verständnis besteht für Sie also die Möglichkeit von Ihrer Frau entweder einen Miteigentumsanteil zu erwerben (dieser darf vom Wert her nicht höher sein als der betragsmäßige Anteil am (Gesamt-) Verkehrswert der begünstigten Immobilie) oder Ihre Frau "verkauft" Ihnen ein Dauerwohnrecht (siehe Punkt 4).

Nur den entsprechenden Gegenwert könnten Sie über Ihren WohnRiester abwickeln. Im Regelfall wird hierfür ein notarieller Vertrag nötig sein, "irgendeine weitere Vereinbarung" reicht leider vermutlich nicht aus.

Im Rahmen des gebotenen Honorars kann ich Ihre spezielle Anfrage nicht abschließend beurteilen.
Zuständig für die Entscheidung ist am Ende die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung, welche Sie dringend vorher konsultieren sollten.
Auch für Ihren Anbieter (Bank / Versicherung) gibt es hier eine spezille Hotline für derartige individuelle Fragen.

Kontaktdetails finden Sie hier:
https://www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_80130/de/public/Navigation/1__ZfA/12__Kontakt__node,https=1.html__nnn=true

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen schonmal etwas behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Ponikwar
Steuerberaterin
www.ponikwar.de

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Experte für Einkommensteuererklärung

StB Manuela Ponikwar

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