Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Ist Umsatzsteuererstattung bei einem Hausbau Einnahme

Wir haben bei einem Hausbau (Ferienhaus, zur Vermietung bestimmt) im Jahr 2012 30.000 Euro Umsatzsteuer erstattet bekommen. Muss ich diese Summe (nur USt auf Herstellungskosten) in Zeile 18 der Anlage V eintragen und wird diese Summe damit zu einer Einnahme, die meine Einkünfte in diesem Jahr entsprechend vergrößern (auch wenn ich natürlich 2% Abschreibung sowie laufende Kosten für das Haus sowie Einrichtigungskosten absetzen kann)?

Steuerberater Peter Jansen

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage beantworten.

Mit der Vermietung des Ferienhauses erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie haben offensichtlich zulässigerweise zur Umsatzbesteuerung optiert. Die Umsatzsteuer gehört einkommensteuerlich im Zeitpunkt des Zuflusses zu den Einnahmen, gezahlte Vorsteuerbeträge gehören im Zeitpunkt des Abflusses zu den Werbungskosten.

Die vom Finanzamt im Jahre 2012 erstattete Umsatzsteuer gehört, wie Sie richtig anführen, in die Zeile 18 der Anlage V.

Bitte beachten Sie hinsichtlich der Umsatzsteuer auf die laufenden Einnahmen auch Zeile 17 der Anlage V. Bei den Werbungskosten sind hinsichtlich gezahlter Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuerbeträge die Zeilen 48 und 51 zu beachten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Jansen
Steuerberater
Böblinger Str. 87, 70199 Stuttgart
Tel.: 0711 / 16036573
E-Mail: mail@steuerberater-jansen.com

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Einkommensteuererklärung

Steuerberater Peter Jansen

Steuerberater Peter Jansen

Weener

Beantwortung von Fragen in Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, steuerliches Verfahrensrecht, Bilanzrecht und Buchführungspraxis.

Expertenwissen:
  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuer
  • Jahresabschluss
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
vollständiges Profil