Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Einkommensteuererklärung

Verspätete Einkommenssteuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe meine Einkommenssteuererklärung für 2009 und 2010 leider noch nicht eingereicht. Was muß ich tun um dies nun nochzuholen?

MfG

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich müssen Einkommensteuererklärungen bis zum 31.05. des folgenden Jahres abgegeben werden. Diese Frist verlängert sich bis zum 31.12. des folgenden Jahres, wenn der Steuerpflichtige steuerlich durch einen Steuerberater beraten ist.

Solange jedoch noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist, können Sie immer noch die Einkommensteuererklärungen 2009 und 2010 beim Finanzamt einreichen. Da die Festsetzungsfrist der Steuerfestsetzung weder für 2009 noch für 2010 abgelaufen ist, können Sie Ihre Einkommensteuererklärungen für 2009 und 2010 beim Finanzamt noch einreichen. Füllen Sie daher die entsprechenden Vordrucke auf Papier oder durch ELSTER aus und reichen Sie die Einkommensteuererklärungen beim zuständigen Finanzamt ein.

Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass das Finanzamt wegen der verspäteten Abgabe einen Verspätungszuschlag festsetzen kann. Dies wird insbesondere dann geschehen, wenn sich eine Steuernachzahlung ergibt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.


Mit freundlichen Grüßen



Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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