Unterstützungsleistungen studierendes Kind
Oktober 16, 2011 | 40,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Meine älteste Tochter (28 Jahre) studiert und wohnt nicht mehr Zuhause. Ich unterstütze Sie mit monatlem Betrag von 200 bis 500 Euro. Wo und wie kann ich diese Leistungen in der Einkommenssteuererklärung geltend machen und bis zu welcher Höhe maximal.
Vielen Dank für eine baldihge Beantwortung
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Für den von Ihnen dargestellten Sachverhalt kommt ein Abzug Ihrer Unterstützungsleistung als außergewöhnliche Belastung nach §33a Abs.1 EStG in Betracht, wenn u.a. folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Weder Sie noch eine andere Person hat für Ihre Tochter Anspruch auf einen Kinder- bzw. Betreuungsfreibetrag oder auf Kindergeld. Dieses ist in Ihrem Falle offenbar erfüllt.
- Das eigene Vermögen Ihrer Tochter darf nur geringfügig (bis zu 15.500 Euro) sein.
Sind die Voraussetzungen erfüllt können Sie in einem Kalenderjahr bis zu 8004 EUR steuerlich geltend machen. Die Leistungszahlungen sind durch Belege u.Ä. nachzuweisen. Vom Höchstbetrag 8004 EUR sind die eigenen Einkünfte und Bezüge Ihrer Tochter abzuziehen, die den Betrag von 624 Euro überschreiten.
Die Aufwendungen für Unterstützungsleistungen sind in Anlage Unterhalt zu erklären. In Mantelbogen auf Seite 3 in Zeile 67 ist bei "Anzahl" "1" einzutragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de
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