Erhaltungsaufwendungen für vermietete Wohnung bei Erhalt von Entgeltersatzleistung (Krankengeld)
September 25, 2011 | 25,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Ich erhalte aufgrund einer Erkrankung seit Beginn dieses Jahres Krankengeld.
Da ich hierdurch dem Progressionsvorbehalt unterliege, müßte ich die Einnahmen aus meiner vermieteten Eigentumswohnung hoch versteuern.
Um dies zu vermeiden, beabsichtige ich noch dieses Jahr erforderliche Erhaltungsaufwendungen in meiner vermieteten Wohnung durchzuführen.
Meine Frage lautet:
Wenn ich die Erhaltungsaufwendungen wie beschrieben tätige und ich in diesem Jahr steuerlich unter die 0 Euro-Grenze komme, gibt es dann die Möglichkeit die Erhaltungsaufwendungen für das Jahr 2011 als Verlustrücktrag für 2010 (oder auch als Verlustvortrag für 2012) geltend zu machen?
Und falls es die Möglichkeit des Verlustrücktrags gibt, was mir am liebsten wäre:
Wird dann der reale Verlust für die Erhaltungsaufwendungen 2011, der mit den Einnahmen von 2011 nicht abgedeckt wird, im Jahr 2010 direkt von der bereits entrichteten Steuer abgezogen und mir als Gesamtbetrag zurückerstattet oder werden erneut meine kompletten Einnahmen und Ausgaben für 2010 berechnet,
so dass der Verlustrücktrag für mich dann kaum mehr ins Gewicht fiele?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Beurteilung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, beeinflussen.
Sofern Sie im Jahr 2011 aus Ihren gesamten Einkünfte (also nicht nur den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) einen Verlust erzielen, wird zunächst der Verlust bis zu einem Betrag von EUR 511.500 bzw. EUR 1.023.000 bei zusammenveranlagten Ehegatten in das Vorjahr zurückgetragen.
Dieser Rücktrag findet in der Weise statt, daß der Verlust vor der Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abgezogen wird und danach das zu versteuernde Einkommen neu berechnet wird. Die Differenz zwischen der gezahlten und der neu ermittelten Steuer wird Ihnen zurückerstattet.
Bitte beachten Sie auch, daß sich durch den Verlustrücktrag ggf. die abzugsfähigen Sonderausgaben verändern können. Hierdurch kann sich der Verlustrücktrag in bestimmten Konstellationen für Sie steuerlich nachteilig auswirken. Sofern Sie größere Verluste in 2011 erwarten oder hohe Sonderausgaben in 2010 hatten, sollten Sie sich hier zur Vermeidung von Nachteilen steuerlich beraten lassen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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