Steuerberechnung von mehreren Renteneinkommen
November 4, 2014 | 25,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Ich erwarte für die Zeit als Rentner bis zu 4 Einzelrenten, die zu unterschiedlichen Jahren beginnen werden.
Sowohl der Ertragsanteil bei Privatrenten verändert sich aufgrund eines Rentenbeginns, als auch der Steuersatz von berufsständischen Versorgungsbezügen, während eine vorzeitige Rentenbewilligung mit höheren Einbußen (%-Abzügen) verbunden ist. Wie wird in Bezug auf die Feststellung und Beibehaltung der Eintrittszeiten verfahren?
Also: wer muss/kann dies in welchen Einkommenserklärungen anmelden, damit die Bezugsbeginne nicht später zusammengelegt werden???
Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Angaben und Frage bin ich mir nicht sicher, ob ich diese richtig verstanden habe, kann jedoch allgemein mitteilen:
- Die Besteuerung der verschiedenen Renten richtet sich in der Tat nach dem Jahr des Beginns der Renten
- bei gesetzlichen bzw. Versorgungswerk-Renten nach dem im Gesetz stehenden Besteuerungsanteil.
- bei privaten Renten nach dem im Gesetz stehenden Ertragsanteil
Mittlerweile werden sämtliche Renten/Pensionen dem Finanzamt zentral gemeldet und die Besteuerungsgrundlagen übermittelt. Darüber hinaus werden jährliche Bescheinigungen erstellt, um diese in der Steuererklärung zu verarbeiten (falls erforderlich).
Eine \"Zusammenlegung von Bezugsbeginnen\" ist technich nicht möglich, da jede Rente separat beurteilt und gemeldet wird. Sie müssen diese dann -wie in der Bescheinigung angegeben- in der Steuererklärung angeben, sofern Sie mit diesen Renten aufgrund der Höhe verpflichtet sind, eine Steuererklärung überhaupt abzugeben.
In der Hoffnung, dern Kern Ihrer Frage getroffen zu haben verbleibe ich
MfG
StB Patrick Färber
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