Besteuerung Dienstwagen
August 8, 2011 | 50,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Muss bei der Kostendeckelung der Dienstwagenbesteuerung zwingend ein Fahrtenbuch genutzt werden und falls ja, kann ich dann der Einfachkeit halber 100 % aller Fahrten als Privatfahrten ansetzen ?
Fakten:
Ich erhalte einen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 49.940 €. Bei einer Entfernung von 58 km zur Arbeitsstätte ergeben sich somit 499 € (1 %) plus 868 € (0,03 % + 58 km), also Gesamt 1.367 € monatlich als GWV.
Der Firmenwagen ist mit einer "All in" Rate geleast, die neben den Anschaffungskosten auch Steuern, Versicherung, Sprit, Wartung etc. beinhaltet. Leasingrate ist 710 € / Monat - also € 844,90 incl. USt monatlich - was ich als den maximalen zu versteuernden GWV ansehe. Kann nun der Arbeitgeber diesen Betrag für die Besteuerung des GWV zu Grunde legen ?
Ich nutze das Auto nur in Ausnahmefällen zu rein dienstlichen Fahrten, größtenteils als Privatfahrten Wohnung - Arbeit oder gänzlich privat. Daher meine zweite Idee auf ein Fahrtenbuch zu verzichten und 100 % der gefahrenen Kilometer als privat anzusetzen, sollte die Deckelung wie oben beschreiben nicht funktionieren.
Vielen Dank !
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Firmenwagennutzung ist in der Tat auf die tasächlichen Kosten des Fahrzeuges beschränkt. Aufgrund der recht weiten Entfernung ergibt sich ein deutlicher Aufschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Bis hierhin haben Sie richtig gerechnet.
Der Ansatz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist um die 0,30€ je Entfernungskilometer und Arbeitstag (z.B. 0,30€ x 58 km x 19 Tage = 330,60€) zu mindern. Die Höhe variiert nach den Arbeitstagen.
Da die tatsächlichen Kosten immer noch niedriger sind, als der hier ermittelte Wert (1.367€ - 330,60€ = 1.036,40€), bleibt es beim Ansatz der niedrigeren tatsächlichen Kosten.
Die Deckelung des geldwerten Vorteils auf die tatsächliche Kosten hat den Grund, dass verhindert wird, dass durch den pauschalen Ansatz nicht mehr Geld versteuert, als an Aufwand angefallen ist.
Die Führung eines Fahrtenbuches erübrigt sich bei der Anwendung der pauschalen Nutzungswertmethode, unabhöängig davon, ob die Kostendeckelung greift. In Ihrem Fall fahren Sie günstiger, wenn Sie den Privatanteil der Fahrten per Fahrtenbuch nachweisen, da dann der geldwerte Vorteil um die Kosten der betriebliche Fahrten gekürzt wird. Falls der Anteil betrieblicher Fahrten so gering ist, dass der Aufwand nicht lohnt, können Sie auf das Fahrtenbuch auch verzichten. Ohne Fahrtenbuch versteuern Sie im Endeffekt 100 % der anfallenden Kosten.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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