§ 10f, Absatz 3, EStG - Objektverbrauch
Juli 11, 2011 | 30,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Ehepaar, gemeinsam veranlagt, plant den Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie zur Selbstnutzung und damit Ansatz von Sonderausgaben nach § 10f EStG.
§ 10f Absatz 3, sieht Abzugsbeträge nur für ein Objekt/gemeinsam veranlagte Ehepaare zwei Objekte vor.
Ehepaar hat in den letzten Jahrzehnten nacheinander zwei Wohnungen zur Selbstnutzung erworben, die jeweils nach Eigenheimzulagegesetz gefördert wurden.
Frage: Wird dieser Objektverbrauch nach Eigenheimzulagegesetz auf den Objektverbrauch nach § 10f angerechnet? Wäre damit eine Förderung nach § 10f im vorliegenden Fall überhaupt noch möglich?
Danke im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Föderung nach § 10f EStG und der Eigenheimzulage sind getrennt zu betrachten. Sie können für die begünstigten Aufwendungen nicht nur zwischen dem Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG und der Eigenheimzulage wählen, sondern beide Förderungen gleichzeitig in Anspruch nehmen. Dies wurde auch durch den BFH mit Urteil vom 14.01.2004 bestätigt.
Folglich kann durch die Eigenheimzulage kein Objektverbrauch im Sinne von § 10f EStGH eintretten.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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