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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Dienstwagenkosten

Guten Tag,

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung (mit ELSTER) für 2012.

Wie jedes Jahr grübele ich darüber nach, was ist eigentlich mit meinen Dienstwagenkosten.

Der Sachverhalt:
Ich bin im angestellten Außendienst eines Finanzdienstleisters tätig, jedoch mit einem Home-Office, demnach also keine Fahrten zu einer Arbeitsstätte, (Entfernungspauschale bzw. 0,03%-Regelung) sondern reine Außendiensttätigkeit mit einem "häuslichen Arbeitszimmer" (welches auch problemlos vom Finanzamt anerkannt wird).
Ich (bzw. mein Arbeitgeber über die Gehaltsabrechnung) versteuere den Dienstwagen über die 1%-Regelung (keine andere Lösung möglich UND ich führe KEIN Fahrtenbuch), dazu kommt dann allerdings noch ein pauschaler Betrag für die private Nutzung auf meiner Gehaltsabrechnung in Abzug und zusätzlich noch meine Leasingzuzahlung für das "Wunschmodell und -Ausstattung", da über dem Referenzfahrzeug liegend.
Das sind in Summe 766,92 EUR/Jahr für die Privatnutzung Dienstwagen sowie 2282,87 EUR für die PKW-Leasing-Rate aus meinem persönlichen Anteil sowie ja noch die 1%-Versteuerung.
Kann ich meinen persönlichen Aufwand den nicht irgendwie in der Steuererklärung zur Reduzierung der Steuerlast angeben?

Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort und freue mich darauf.

Viele Grüße

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.

Die von Ihnen geleisteten Zahlungen können Sie selbstverständlich bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens in Abzug bringen.

Erstellen Sie einfach eine Excel-Tabelle, in der Sie die Beträge auflisten und machen Sie sie als "sonstige Werbungskosten" unter der Bezeichnung "Zuzahlung für Dienstwagennutzung" geltend.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

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Experte für Steuererklärung

Oliver Burchardt