Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Pendlerpauschale

Folgende Konstellation :
Mein Ehemann und ich arbeiten in demselben Betrieb. Wir haben jedoch unterschiedliche Arbeitszeiten. Fahren daher mit getrennten Fahrzeugen. Einfache Strecke 93 km ! Können wir BEIDE einen Freibetrag für die KM-Pauschale auf der Lohnsteuerkarte beantragen ? Wenn ja, in wlecher Höhe bei 140 Arbeitstagen ?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes wie folgt beantworten möchte:

Ja, Sie können, jeder für sich die Entfernungspauschale geltend machen, die sich folgt errechnet:

93km x 0,30 x 140 Arbeitstage = 3.906 Euro.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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Experte für Einkommensteuererklärung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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