Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Steuererklärung Deutschland und Österreich bei 2 Wohnsitzen und Berücksichtigung von Versicherungen

Hallo,
ich bin Österreicher und arbeite seit einigen Jahren in Deutschland. Ich habe sowohl in Österreich als auch in Deutschland einen Wohnsitz. Da ich in Deutschland arbeite und auch nur in Deutschland Steuern zahle, mache ich auch nur hier meine Einkommenssteuererklärung. Ich nehme an das ist soweit richtig!? Oder ist trotzdem eine Steuererklärung in Österreich nötig?
Jetzt ist es aber so, dass ich in Österreich mehrere Versicherungen abgeschlossen habe, für die ich Beiträge zahle, darunter eine private Rentenversicherung und eine private Unfallversicherung. Beides könnte man ja normalerweise bei einer Einkommenssteuererklärung (zumindest in Österreich) angeben. Da ich aber in Österreich keine Steuern zahle, nehme ich an, dass ich bei Angabe der Versicherungen in einer Steuererklärung auch keine Steuern zurück bekommen würde (und deswegen habe ich auch keine Steuererklärung gemacht in Österreich). In Deutschland weiß ich nicht ob ich die Möglichkeit habe diese Versicherungen anzugeben bei der Einkommenssteuererklärung, weil ich sie ja in Österreich einzahle. Kann ich diese Versicherungen in Deutschland in irgendeiner Form berücksichtigen?
Danke für die Hilfe!

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Da sie in Deutschland einen Wohnsitz haben, sind Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig. Es gelten dieselben Regeln, wie für Inländer ohne zusätzlichen Auslandswohnsitz.

Die genannten Versicherungen fallen unter die "übrigen Vorsorgeaufwendungen" die nur beschränkt absetzbar sind. Die maximale Höhe beträgt pro Person 1.900 €.
Angerechnet werden hierauf jedoch die unbeschränkt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen, insbesondere die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bzw. vergleichbare Leistungen privater Anbieter, die in voller Höhe absetzbar sind. Erfahrungsgemäß ist danach kein Raum mehr für die Berücksichtigung der übrigen Vorsorgeaufwendungen.

Grundsätzlich sind die Beiträge für die privaten Versicherungen absetzbar, da die Unternehmen Ihren Sitz innerhalb der europäischen Union haben.

Bezüglich der Fragen zum österreichischen Steuerrecht kann in diesem Forum keine Auskunfterteilt werden.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Bewertung dieser Frage

Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
"abschließend klärend"
Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Experten?
"sehr schnell"
Wie empfehlenswert ist der Experte?
"ausführliche, differenzierte und genaue Auskunft. sehr empfehlenswert."

Experte für Steuererklärung

Michael Herrmann

Michael Herrmann

Köln

Anbieterkennzeichnung gem. § 6 TDG



Diplom-Finanzwirt

MICHAEL HERRMANN

Steuerberater



Anschrift:

Severinstrasse 175-177

50678 Köln



Postfach 25 03 06

50519 Köln



Bürozeiten:

Mo-Fr: 09.00-17:30 Uhr





Kommunikation:

Telefon: 0221 / 3 48 91 09

Fax: 01805 / 039 000 87 62 (0,12 ? pro Minute)

Mobil: 0177 / 455 00 54

eMail: beratung@steuer-mobil.de

Internet: www.steuer-mobil.de



Kammerzugehörigkeit:

Steuerberaterkammer Köln

Mitglieds-Nr. 122 809





Aufsichtsbehörde:

Steuerberaterkammer Köln

Volksgartenstraße 48, 50677 Köln

www.stbk-koeln.de





Berufzugehörigkeit:

Die gesetzliche Berufsbezeichung

"Steuerberater" wurde in der

Bundesrepublik Deutschland verliehen.





Berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StGerG)

Durchführungsverordnung zum

Steuerberatungsgesetz (DVStB)

Berufsordnung (BOStB)

Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

vollständiges Profil