Steuererklärung Deutschland und Österreich bei 2 Wohnsitzen und Berücksichtigung von Versicherungen
November 24, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Hallo,
ich bin Österreicher und arbeite seit einigen Jahren in Deutschland. Ich habe sowohl in Österreich als auch in Deutschland einen Wohnsitz. Da ich in Deutschland arbeite und auch nur in Deutschland Steuern zahle, mache ich auch nur hier meine Einkommenssteuererklärung. Ich nehme an das ist soweit richtig!? Oder ist trotzdem eine Steuererklärung in Österreich nötig?
Jetzt ist es aber so, dass ich in Österreich mehrere Versicherungen abgeschlossen habe, für die ich Beiträge zahle, darunter eine private Rentenversicherung und eine private Unfallversicherung. Beides könnte man ja normalerweise bei einer Einkommenssteuererklärung (zumindest in Österreich) angeben. Da ich aber in Österreich keine Steuern zahle, nehme ich an, dass ich bei Angabe der Versicherungen in einer Steuererklärung auch keine Steuern zurück bekommen würde (und deswegen habe ich auch keine Steuererklärung gemacht in Österreich). In Deutschland weiß ich nicht ob ich die Möglichkeit habe diese Versicherungen anzugeben bei der Einkommenssteuererklärung, weil ich sie ja in Österreich einzahle. Kann ich diese Versicherungen in Deutschland in irgendeiner Form berücksichtigen?
Danke für die Hilfe!
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Da sie in Deutschland einen Wohnsitz haben, sind Sie hier unbeschränkt steuerpflichtig. Es gelten dieselben Regeln, wie für Inländer ohne zusätzlichen Auslandswohnsitz.
Die genannten Versicherungen fallen unter die "übrigen Vorsorgeaufwendungen" die nur beschränkt absetzbar sind. Die maximale Höhe beträgt pro Person 1.900 €.
Angerechnet werden hierauf jedoch die unbeschränkt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen, insbesondere die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bzw. vergleichbare Leistungen privater Anbieter, die in voller Höhe absetzbar sind. Erfahrungsgemäß ist danach kein Raum mehr für die Berücksichtigung der übrigen Vorsorgeaufwendungen.
Grundsätzlich sind die Beiträge für die privaten Versicherungen absetzbar, da die Unternehmen Ihren Sitz innerhalb der europäischen Union haben.
Bezüglich der Fragen zum österreichischen Steuerrecht kann in diesem Forum keine Auskunfterteilt werden.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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