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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Wegzug von Deutschland in die Schweiz. Einkommenssteuererklärung 2011

Steuererklärung 2011
Wegzug von Deutschland in die Schweiz

Hallo,

ich bin letztes Jahr von Deutschland in die Schweiz gezogen und habe Fragen zu meiner Deutschen Einkommenssteuererklärung 2011. Die Daten sind wie folgt:

Am 1. Oktober 2011 Wegzug von Deutschland in die Schweiz.

Der Grund für den Wegzug war die neue Arbeitsstelle. Arbeitsvertrag wurde bereits im Juni geschlossen. Die Arbeitsstelle in Deutschland wurde von mir gekündigt. Die neue und alte Arbeitsstelle sind 250 km voneinander entfernt.

Bis 1. Oktober ununterbrochen beim alten Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt (Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit).

Seit 1. Oktober ununterbrochen beim neuen Arbeitgeber in der Schweiz beschäftigt (ebenfalls Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit).

Wohnsituation:
Wohnung in Deutschland bestand bis Mitte Januar 2012. Seit dem habe ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland.

Von Oktober bis Ende Dezember 2011 habe ich als Übergangslösung eine möblierte Wohnung in der Schweiz gemietet. Diese Wohnung gehört dem Arbeitgeber. Ich habe für die Wohnung an den Arbeitgeber Miete bezahlt. Mein Gehalt wurde um den Betrag der Miete erhöht. Dadurch mehr Quellensteuer in der Schweiz bezahlt.

Meine jetzige Wohnung in der Schweiz habe ich seit Anfang Dezember 2011 gemietet. Eingezogen bin ich erst Mitte Januar 2012. Um die Wohnung zu bekommen, musste ich sie bereits ab Dezember mieten.

Maklergebühren und Umzugskosten wurden vom Arbeitgeber übernommen. Ich habe für diese Leistungen in der Schweiz Quellensteuer bezahlt.

Wie kann ich die doppelte bzw. im Dezember sogar dreifache Miete geltend machen?

Kann ich Anschaffungen für die neue Wohnung (Möbel, Meldegebühren, Nachsendeauftrag) in meiner Deutschen Einkommenssteuererklärung 2011 als Ausgeben geltend machen?

Wie kann ich die Fahrten zu meiner Wohnung in Deutschland geltend machen? Doppelte Haushaltsführung? Welche Tagespauschale kann ich geltend machen?


Sonstiges:
Zinseinkünfte in Höhe von 2000 € aus Privatkredit an die Eltern. Die Zinseinkünfte wurden bisher von mir in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt. Meine Eltern haben ihrerseits die Zinsen als Ausgaben bei ihrer an fremd vermieteten Immobilie abgesetzt. Wo muss ich die Zinseinkünfte in Zukunft versteuern? Muss ich auch in 2012 in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben?

In meine Riesterrente habe ich bis Ende des Jahres eingezahlt und sie dann stillgelegt. Wie gebe ich die Kosten an?

Bewerbungskosten. Ich hatte beim neuen Arbeitgeber zwei Vorstellungsgespräche. Die Fahrtkosten wurden mir nicht erstattet. Wie kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?

Welche Ausgaben kann ich sonst noch absetzen?

Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragensteller,


Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Sie sind bis zu Ihrem Umzug in die Schweiz Anfang Oktober in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. D.h. Ihr gesamtes Welteinkommen ist in Deutschland zu versteuern. In Ihrem Fall sind somit die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit und Kapitalerträge in Ihrer deutschen Steuererklärung anzugeben.

Bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit können Sie die im Zusammenhang stehenden Werbungskosten geltend machen. Hierzu gehören zum Beispiel die täglichen Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmaterialien und Bewerbungskosten (m.E. auch die Bewerbungskosten für die schweizer Arbeitsstelle) u.v.m.

Sie können jedoch die Kosten (Umzug, doppelte Haushaltsführung und sonstiges) im Zusammenhang mit dem Jobwechsel in die Schweiz nicht mehr in Ihrer deutschen Steuererklärung gelten machen. Da diese Einkünfte in der Schweiz besteuert werden, besteht kein Zusammenhang mit in Deutschland erzielten Einkünften. Die Frage, ob Sie diese Kosten bei der schweizerischen Steuererklärung gelten machen können, darf Ihnen nur ein schweizer Steuerberater beantworten.

Sie können Ihre Sonderausgaben (z.B. Riester Rente, Krankenversicherung, Rentenversicherung etc.) ebenfalls bis zum Ende der unbeschränkten Steuerpflicht eintragen. Darüber hinaus ist ein Abzug nicht möglich, da Sie nicht mehr mit der Einkünfte Erzielung in Deutschland im Zusammenhang stehen.

Die Einkünfte aus Kapitalerträgen sind immer in Deutschland steuerpflichtig. Hierfür sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, da Ihre Eltern die Steuer nicht einbehalten. Diese Einkünfte werden nach Ihrem Umzug in die Schweiz durch das Doppelbesteuerungsabkommen von der schweizer Steuerpflicht befreit.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


André Hintz
Steuerberater

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