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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Nachträgliche Betriebsausgaben

Bis November 2011 hatte ich einen Nebengewerbe, aus dem noch Schulden übrig sind. Diese Schulden werden monatlich abgezahlt auch die Zinsen für das bereitgestellte Darlehen (Dispokredit auf ehemaliges Geschäftskonto). Können diese aussergewöhnliche Belastungen bei der EInkommensteuererklärung geltend gemacht werden? Wenn ja, welches Formblatt und welche Belastungen. Ich arbeite mit der WISO Software Steuersparerklärung, vielleicht kennen Sie das Programm und können Sagen, wo diese Angaben gemacht werden müssen

Nach der Geschäftsaufgabe gibt es noch Kosten (z.B. Buchhalter, Abschlüsse, Abmeldungen etc). wie kann man diese Kosten geltend machen?

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Bei sämtlichen von Ihnen beschriebenen Ausgaben, die noch Ihr Gewerbe betreffen, handelt es sich um nachträgliche Betriebsausgaben, nicht um außergewöhnliche Belastungen.

Sofern diese nicht im Rahmen der Schlussbilanz bei der Betriebsaufgabe geltend gemacht worden sind, können Sie diese Ausgaben als Negativ-Betrag in einer Summe in der \"Anlage G\" in Zeile 4 eintragen; auf einem Beiblatt listen Sie die Ausgaben auf.

Bitte beachten Sie, dass nur die das ehemalige Gewerbe betreffenden Darlehenszinsen, nicht die kompletten Raten, als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig sind.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

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Experte für Steuererklärung

StB Steffen Becker

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E-Mail: stb-becker@arcor.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
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Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
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