Versteuerung Wohneigentum Deutschland. Leben in der Schweiz
November 25, 2013 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich hätte eine frage bezüglich der Steuern in Deutschland.
Ich Wohne seit 2 Jahren in der Schweiz und hatte mir vor kurzem eine immobilie in Deutschland gekauft. Bin von Deutschland komplett abgemeldet.
1. Mit wieviel Prozent muss ich die Mieteinnahmen versteuern?
2. Gibt es ein Freibetrag?
3.Was kann ich alles absetzen?
4.Ist die Steuerklärung kompliziert? gibts es irgendwo eine Erklärung wie man dass macht oder muss es ein Steuerberater machen?
5.Gibt es Tipps oder Tricks wie man die Versteuerung umgehen kann oder dass man weniger zahlt?
Die Jährlichen Mieteinnahmen betragen ca 4000 Euro. es ist ein kleines Objekt
Danke und liebe Grüsse
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage kann ich im Rahmen der Regeln des Forums und auf Basis Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworten:
Wenn Sie in Deutschland seit dem Wegzug in die Schweiz keinen Bezugspunkt hatten, z.B. durch Familie und Kinder, so werden Sie mit der Vermietung in Deutschland \"beschränkt steuerpflichtig\" (beschränkt heisst beschränkt auf Einkünfte aus inländischen Quellen).
Die Versteuerung erfolgt nach der progressiven Einkommensteuersatz, d.h. nur auf Basis der Angabe Mieteinnahmen kann keine Aussage getroffen werden. Allerdings ist zu beachten, daß Sie als beschränkt Steuerpflichtiger keinen Grundfreibetrag von ca. EUR 8.000 bzw. 16.000 (falls Sie verheiratet wären). haben. Sie versteuern also ab dem ersten Euro Mieteinkünfte.
Als Werbungskosten iRd VuV gelten alle damit üblicherweise zusammenhängenden Ausgaben, wie z.B. Schuldzinsen, Grundsteuer sowie Haus- oder Wohngeldvorauszahlungen (sofern es dies bei Ihnen gibt). Ebenfalls können Sie \"Abschreibungen\" geltend machen: Kaufpreis des GEBÄUDES (nicht für den anteiligen Grund und Boden), davon 2% pro Jahr. Als Mieteinnahmen haben Sie die Warmmiete, alle umlegbaren Nebenkosten sind Werbungskosten (die nicht umlegbaren bleiben bei Ihnen \"hängen\").
Ob die Erklärung \"kompliziert\" ist, da streiten sich die Geister! Sie müssten jedenfalls das Formular ESt1C (beschränkt Steuerpflichtige) verwenden. Eine \"Anleitung\" werden Sie nur finden, wenn Sie ein z.B. eine Steuersoftware in DE kaufen. Vielleicht können Sie sich durchringen, für die allererste Erklärung einen Steuerberater hinzuzuziehen, der Ihnen die Grundlagen legt? In den Folgejahren können Sie dies analog fortführen.
Tipps und Tricks zur UMGEHUNG gibt es hier selbstverständlich nicht. Sie haben in Ihrem Fall keine großen Gestaltungsmöglichkeiten, Sie müssen nur schauen, möglichst alle Werbungskosten anzusetzen, die möglich sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine Überblick geben!
Mit freundlichen Grüßen
P.Färber
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