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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Gewinnerzielungsabsicht bei Kleinunternehmen - Vorläufigkeitsvermerk

Nebenberuflich biete ich Hosting Services an. Es handelt sich um 4-5 Kunden, die insgesamt ca. 1000 euro jährlich bezahlen; ich unterstütze sie auch gelegentlich bei IT Fragen, es fallen aber keine weiteren Kosten an. Viel Werbung mache ich nicht, sondern bekomme die Kunden über einen Partner.

In meiner Steuererklärung 2014 gab ich diese Einnahmen an und setzte das Arbeitszimmer ab (das wurde nur teilweise anerkannt, da nebenberuflich), sowie meine Ausgaben für diese Dienste.

Im Steuerbescheid war dann aber ein Vorläufigkeitsvermerk enthalten - die Gewinnerzielungsabsicht wurde angezweifelt / Liebhaberei unterstellt. Die Rechnungen für 2015 wurden noch nicht gestellt.

Wie soll ich das Thema in der Steuer 2015 am besten behandeln damit mir nicht unterstellt wird keine Gewinnerzielungsabsicht zu haben? Die Rechnungen werde ich jetzt erst im Jahr 2016 stellen. Ich befasse mich im Moment schon damit die Dienste etwas profitabler zu gestalten.

Grit Weidauer

Sehr geehrter Fragesteller,

Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ist die Gewinnerzielungsabsicht ein Indiz für die Anerkennung. Hier wird über einen Zeitraum von 5 bis 8 Jahren eine Totalgewinnanalyse erstellt. Wenn in dieser Zeit zusammengerechnet nur Verluste entstehen, wird die Gewinnerzielungsabsicht verneint und die Bescheide rückwirkend geändert. D.h. eine Veranlagung ohne Abrechnung der Verluste durchgeführt.
Um dies zu vermeiden, sollte zusammengerechnet ein Gewinn erwirtschaftet werden.
Um eine genaue Antwort für Ihren Fall zu erhalten, ist es ratsam, sich an einen Steuerberater zu wenden.

Mit besten Grüßen

Grit Weidauer
Steuerberaterin

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Grit Weidauer

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