Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn Zeile 10 u. private Kranken- Pflegeversicherung
Mai 24, 2015 | 30,00 EUR | beantwortet von Anton Pernitschka
Thema: Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigt besteuerte Entschädigung.
Guten Tag,
wollte meine Steuer fertig machen und mein Programm hat mir nun noch eine Meldung gebracht, womit ich nicht ganz klar komme. Ich biezehe als ehemaliger Soldat auf Zeit Übergangsgebührnisse und diese werden nach Klasse 6 versteuert als zusätzliches Einkommen. Dies habe ich alles bei den Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen.
Nun sagt mir mein System folgendes: WERBUNGSKOSTEN - Keine Werbungskosten zu den Entschädigungen / zum Arbeitsloh für mehrere Jahre angefallen? Bisher wurden keine Werbungskosten für ....... eingetragen. Diese werden für die Berechnung der außerodentliche Einkünfte benötigt. Bitte beachten Sie daher, dass die Werbungskosten zu den Entschädigungen / zum Arbeitslohn für mehrere Jahre direkt zugeordnet sein müssen, sofern tatsächlich welche entstanden sind.
Werde dann in den Punkt: direkt zugeordnete Werbungskosten geleitet. Dort kann ich verschiedene Angaben machen wie z.B. Ansatz der Entfernungspauschale, Portokosten, Telefonkosten, sonstige Kosten usw. Muss ich dort nun Angaben machen und wenn ja was? Wozu sind die Angaben in Zeile 10 gut. Gebe ich dort etwas ein, erhöt sich die Erstattung.
Des Weiteren bekomme ich von meinem System den Hinweis, dass die nachgewiesenen Beträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung höher sind als die durch mich erfassten. Was tun, bzw. wie sind die Auswirkungen?
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Sind in Ihrem Fall neben den “normalen” Werbungskosten auch Werbungskosten zu den Entschädigungen/ zum Arbeitslohn für mehrere Jahre angefallen, sind diese entsprechend aufzuteilen bzw. einzutragen.
Wenn für die Entschädigungen/ Arbeitslöhne für mehrere Jahre tatsächlich keine Werbungskosten angefallen sind, könnte es sich in Ihrem Fall um einen Prüfhinweis des Systems handeln, der evt. mit einer OK-Bestätigung zu erledigen ist, damit der ELSTER-Versand nicht behindert wird.
Unter Punkt 10 der Lohnsteuerbescheinigung trägt der Arbeitgeber den ermäßigt besteuerten Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und die ermäßigt besteuerten Entschädigungen ein. Sie können hier keine Einträge machen.
Dagegen können Sie entsprechende Angaben unter Zeile 17 der Anlage N machen, wenn der Arbeitgeber keine entsprechenden Einkünfte bescheinigt hat.
Das Programm fragt lediglich nach, ob auch alle Beiträge in die Vorsorgeaufwendungen eingetragen worden sind. Der ELSTER-Versand der Erklärungsdaten wird durch diesen Prüfhinweis in keiner Weise verhindert. Derartige Fälle können nebenbei zur Folge haben, dass der Pflichtveranlagungstatbestand des § 46 Abs. Nr. 3 EStG anzuwenden ist.
Die Beantwortung erfolgte gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Pernitschka
Steuerberater
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