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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Abschreibung bei Betriebsgebäude

Guten Tag.

ich habe folgende Frage: wie gehe ich bei einer Abschreibung vor, wenn die Grundstückskosten die Gebäudekosten übersteigen? Kann das Haus in diesem Fall überhaupt abgeschrieben werden?

Eckpunkte:
Kaufpreis des Hauses: 23.000 (wurde in einer Auktion erstanden)
Wert des Grundstücks lt. aktuellem Bodenrichtwert: 23.280 (970m² à 24 €)
Einheitswert: 14.000
Verkehrswert: nicht bekannt
Angesetzter Verkaufspreis des Verkäufers (vor der Auktion): 130.000
Objkekt: Hotel mit 500 m² Fläche inkl. Inventar


Wenn ich nun, den Grundstückspreis vom Hauspreis abziehe, gibt es ja nichts mehr abzuschreiben... Könnte ich auch einfach den Pauschalsatz 80/20 anwenden?

Freue mich über Ihre Antwort.

Gruß,

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.


In diesem Fall können Sie die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund+Boden und Gebäude nach einem vereinfachten Verfahren ermitteln, und zwar in dem Sie das Verhältnis Bodenwert 23.280 € zu \"tatsächlichem\" Gesamtwert 130.000 € auf den Kaufpreis von 23.000 € anwenden; somit würden 17,9% des Kaufpreises auf den Grund+Boden entfallen (siehe auch BMF v. 23.09.2014: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2014-09-23-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html).


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater

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Experte für Steuererklärung

StB Steffen Becker

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Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
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