Angabe der Umsatzsteuer im Rahmen des Mini-One-Stop-Shops in Einkommenssteuererklärung
Februar 7, 2017 | 35,00 EUR | beantwortet von Wirtschaftsprüfer André Hintz
Hallo,
ich nehme die Mini-One-Stop-Shop-Lösung in Anspruch, um eBooks in das EU-Ausland zu verkaufen. Meine Frage an Sie ist, ob und wenn ja, wo ich die dort bezahlte Umsatzsteuer in meiner Einkommenssteuererklärung angeben muss.
Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.
Die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer ist bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnungen als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
In der Anlage EÜR für 2015 ist die Zeile 49 , in der Anlage EÜR für 2016 ist die Zeile 50 „An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer“ vorgesehen.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
André Hintz
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
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