Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Pendlerpauschale ohne Mietvertrag

Ich werde beruflich unter der Woche in einer Wohngemeinschaft in München leben (600km vom "Lebensmittelpunkt" entfernt). Allerdings will der Vermieter keinen Mietvertrag machen; d.h. ich würde "bei einem Freund unterkommen". Nun möchte ich die Fahrtkosten in der Steuererklärung rückerstatten bzw. Kilometergeld beantragen für die wochenendlichen Heimfahrten. Meine Sorge: Wenn ich nicht angebe wo ich in München unter der Woche lebe, weil ich keinen Mietvertrag vorweisen kann, wird das Finanzamt dann nicht stutzig? Oder gibt es die Möglichkeit anzugeben "private Unterkunft".
Hinzu kommt, dass meine Lebensgefährtin (die der Hauptgrund fürs Pendeln ist) und ich nicht verheiratet sind. Währe damit generell die Beantragung von Pendlerkosten hinfällig?

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Eine doppelte Haushaltsführung ist unabhängig davon möglich, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Bei Ledigen ergibt sich allerdings die Notwendigkeit nachzuweisen, dass der Lebensmittelpunkt nicht am Ort der Arbeitsstätte liegt und am Lebensmittelpunkt tatsächlich eine Wohnung unterhalten wird.

In der Regel ist das dann kein Problem, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich mit mind. 10% an den Kosten der Wohnung am Lebensmittelpunkt beteiligen. Wenn Sie also z. B. die Hälfte der Miete zahlen, wird das Finanzamt Sie auffordern, dass über Belege nachzuweisen.

Hinsichtlich der Anerkennung der Wohnung in München ist folgendes zu sagen: Ein Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden, zumindest dann, wenn er unbefristet ist. Das ist also kein Thema.

Ich weise Sie allerdings darauf hin, dass Sie im Rahmen der doppelten Haushaltsführung auch die Miete für die Wohnung geltend machen können und damit Ihre Steuerlast signifikant mindern können. Bei einem mündlichen Mietvertrag brauchen Sie also einen Nachweis über die gezahlte Miete, was sich aus der Überweisung aber zweifelsfrei ergeben sollte. Bitte achten Sie darauf, in der Überweisung eindeutig den Namen des Vermieters anzugeben, da dies eine Voraussetzung für die Anerkennung des Abzugs ist. Bei Barzahlungen lassen Sie sich eine Quittung geben.

Wenn Sie wirklich bei einem Freund unterkommen (was dann ja kostenfrei erfolgen sollte), melden Sie sich in München an, um den Nachweis dem Finanzamt gegenüber führen zu können.

Ich empfehle Ihnen dennoch, einen schriftlichen Mietvertrag zu schließen, damit Sie im falle von Streitigkeiten abgesichert sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Burchardt

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Experte für Steuererklärung

Oliver Burchardt