Zinsen bei Bausparvertrag
Mai 29, 2016 | 25,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bzgl. der Angabe eines Bausparvertrags bzw. der Zinsen.
Hier ein paar Eckdaten: die Zinsen sind gering, d.h. sie sind weit unter dem Freibetrag, es erfolgt keine Einzahlung in den Bausparvertrag und es ist vermerkt "abgeltungssteuerfrei".
1.) Besteht eine Pflicht zur Angabe des Vertrages bzw. der Zinsen?
(Bin ansonsten kirchensteuerpflichtig.)
Vielen Dank!
Sehr geehrte Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Durch die Abgeltungssteuer besteht keine Pflicht mehr, die Kapitalerträge in der Steuererklärung gesondert anzugeben. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn auf die der Abgeltungssteuer unterliegenden Einkünfte noch keine Kirchensteuer abgeführt worden ist.
Allerdings kann es Sinn machen, die Zinseinkünfte dennoch anzugeben. Wenn Sie mit Ihrem persönlichen Durchschnittssteuersatz unter 25% liegen und mehr als den Sparerfreibetrag an Kapitaleinkünften erzielt haben, sollten Sie die erhaltenen Kapitaleinkünfte angeben und beantragen, dass die Versteuerung mit Ihrem persönlichen Durchschnittssteuersatz erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Burchardt
Steuerberater
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