Erstwohnsitz im Nicht-EU Ausland
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine weißrussische Staatsangehörigkeit und besitze einen Niederlassungserlaubnis in DE.
Ich bin sozialversicherungspflichtig angestellt in DE, bin ledig und habe keine Kinder. In DE miete ich eine Wohnung, die ca. 3 km von meiner Arbeitsstelle entfernt ist.
In Weißrussland besitze ich eine Eigentumswohnung, in der ich gemeldet bin (und war immer ununterbrochen gemeldet). In dieser Wohnung wohnen auch meine beiden Eltern. Ich suche meine Eltern 3 Mal im Jahr auf und zahle alle mit der Wohnung verbundene Kosten (Strom, Wasser, Telefon usw.) Meine Eltern unterstütze ich ebenso in regelmäßigen Abständen finanziell.
Meine Fragen sind:
1) Zählt die Wohnung in Weißrussland zu meinem Erstwohnsitz mit dem Lebensmittelpunkt, und die gemietete Wohnung in DE als Zweitwohnsitz? Welche Unterlagen miss ich beim Finanzamt vorlegen, wenn das der Fall ist.
2) Wenn das nicht der Fall ist, lassen sich trotzdem die mit dem im Auslang geführten Haushalt verbundene Aufwendungen von der Steuer absetzen? Wenn ja, dann welche?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
OS