Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Absetzen eines Arbeitsplatzes vergleichbar Co-Working Space

Guten Tag,

ich mache gerade meine Steuererklärung für 2017. Ich hatte Einnahmen aus zwei Bereichen:

a) aus einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitstelle (50%) mit freier Wahl des Arbeitsortes
b) aus selbstständiger Nebentätigkeit

Ich bin nun Mitglied in einer Business Community, die sowohl Arbeitsplätze als auch ein Netzwerk zur Verfügung stellt.
Ich nutzte 2017 hauptsächlich die Arbeitsplätze zur Verrichtung der Tätigkeiten a) und b)
Es handelt sich um die Factory Berlin (https://factoryberlin.com), das Endgeld beträgt 50 Euro im Monat.

Ich möchte dieses monatliche Endgeld nun gerne für das Jahr 2017 von der Steuer absetzen. Können Sie mir dafür ein Vorgehen aufzeigen. Für mich scheint der Schlüssel zu sein, dass es sich um einen Arbeitsplatz handelt.

Eine kurze, praktische Antwort ist für mich genügend.

Vielen Dank!

Steuerberater Bernd Thomas

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Ausgaben für die Business-Community stellen bei der nichtselbständigen Arbeit Werbungskosten, bei der selbständigen Tätigkeit Betriebsausgaben dar.

Für die Steuererklärung teilen Sie die Kosten auf, entweder nach Aufzeichnungen oder wenn dies nicht möglich nach einer Schätzung, beispielsweise jeweils hälftig.

Den Werbungskostenanteil erklären Sie in der Anlage N, den Betriebsausgabenabzug bei der Gewinnermittlung (z.B. Anlage EÜR).

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Thomas
Steuerberater

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Steuerberater Bernd Thomas

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