Zweitwohnsitzsteuer für Einfamilienhaus - Hauptwohnsitz Altenheim im Nachbarort
September 23, 2019 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag,
meine Großeltern (beide um die 90 Jahre) haben viele Jahre in Ihrem Einfamilienhaus in Dresden gewohnt. Nun mussten Sie leider ins Pflegeheim (Vollpflege) in der Nachbarstadt Radebeul umziehen. Wir haben Sie umgemeldet und den Hauptwohnsitz ins Pflegeheim verlegt.
Nun kam die Aufforderung/Formular der Stadt Dresden zur Zweitwohnsitzsteuer.
Das Einfamilienhaus (Zweitwohnsitz laut Stadt Dresden) gehört meinem Großvater und beide werden leider nicht wieder zurück in dieses kommen, aufgrund Ihrer sehr schlechten Verfassung. Es steht also leer und ist auch sanierungsbedürftig!
Wie wäre die Vorgehensweise um den Zweitwohnsitz(Steuer) zu vermeiden, da Ihr Haus für die beiden nicht bzw. nie wieder als Zweitwohnsitz (Wohnsitz) bewohnt wird!
Vielen Dank
Nico
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folge beantworten möchte.
Gemäß Satzung des Landeshauptstadt Dresden ist eine Zweitwohnung wie folgt definiert:
§ 2 Begriff der Zweitwohnung
(1) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die ein Einwohner/eine Einwohnerin als Nebenwohnung gemäß § 21 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes
für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf der
Familienmitglieder in der Landeshauptstadt Dresden innehat. Eine Wohnung verliert die
Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass ihr Inhaber/ihre Inhaberin sie zeitweilig zu anderen als den vorgenannten Zwecken nutzt.
Sie sollten daher gegenüber der Stadt Dresden bekannt geben, dass Ihre Großeltern die Wohnung nicht als Nebenwohnung nutzen (können). Ggfs. ist noch eine weitere Abmeldung als Nebenwohnung erforderlich.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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