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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Urteil BFH -Aktenzeichen siehe Fragetext- anwendbar?

In einem ersten Schritt geht es mir um die Frage, ob das Urteil vom 24. Oktober 2017 (Az.: VIII R 13/15) BFH auf den insolvenzbedingten Quasi-Totalverlust von ISIN AT0000A0U9J2 - WKN A1MLSS - Scholz Holding, Inh-Schv.V.2012(2017)
anwendbar ist.

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Grundsätzlich sieht das von Ihnen angesprochene BFH-Urteil vor, dass der Verlust einer privaten Kapitalforderung steuerlich geltend gemacht werden kann, wenn endgültig fest steht, dass diese (teilweise) ausfällt. Allerdings reicht es nicht aus, wenn lediglich das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Vielmehr müsse sich tatsächlich ergeben, dass der Ausfall sicher ist. Ob dieses in Ihrem konkreten Fall so ist, vermag ich aufgrund fehlender Unterlagen nicht abschließend beurteilen zu können.

Sie sollten daher beantragen, die Verluste steuerlich zu berücksichtigen. Sofern die Finanzverwaltung dieses ablehnt, sollten Sie Einspruch einlegen und um Ruhen des Verfahrens bitten, bis über die Revision des Verfahrens vor dem FG Hessen entschieden wurde (Hessisches FG, Urteil v. 12.04.2018 – 9 K 1053/15, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 17/18).

Ich hoffe damit Ihre Frage beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater


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