Steuerliche geltendmachung von Unterhaltszahlungen Unterhaltsleistungen an Vater
Juni 15, 2020 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt würde ich gerne kurz erläutern.
Ich zahle meinem Vater (Wohnsitz in Deutschland) jeden Monat einen Beitrag in Höhe von ca. 300€ per Banküberweisung zur Bestreitung seines Lebensunterhalts.
Meine Vater ist nicht arbeitsfähig, bezieht eine geringe Genossenschaftsrente /Unfallrente und wohnt im gemeinsamen (Ich 50%, Vater 50% Besitz) Haus alleine ohne Zahlungen einer Miete oder sonstigen Beträgen.
Eine Sozialhilfe/Grundsicherung wurde nicht gewährt, da er durch meine freiwilligen Zahlungen keinen Anspruch auf Sozialhilfe hat.
1. Kann ich die Unterhaltsleistung als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen?
2. Kann ich die Tatsache, dass mein Vater im gemeinsamen Haus lebt (ich lebe nicht dort, arbeite im Ausland), als Unterhalt geltend machen?
Was für Nachweise muss ich bei der Einkommenssteuererklärung beifügen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
C.
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen folgende Informationen geben.
Grundsätzlich können Sie Unterhalt bis zur Höhe des Grundfreibetrags (2019: 9.168 EUR/2020: 9.408 EUR) als außergewöhnliche Belastung gem. § 33a EStG geltend machen. Dazu ist die Anlage Unterhalt der Steuererklärung auszufüllen und einzureichen.
Sofern Ihr Vater Einkünfte und Bezüge hat, wird der Höchstbetrag gekürzt, soweit diese den Betrag von 624 EUR p.a. übersteigen.
Grundsätzlich können Sie die anteiligen Kosten für das Haus auch angeben, wenn Sie nachweisen, dass Sie diese Kosten auch getragen haben und in dieser Form Ihren Vater unterstützt haben (streng genommen haben Sie ja Kosten getragen, die eigentlich Ihr Vater hätte zahlen müssen).
Voraussetzung ist weiterhin, dass Ihr Vater nur geringes Vermögen besitzt (max. 15.500 EUR). Ein angemessenes Hausgrundstück ist unschädlich.
Die Anlage Unterhalt finden Sie beispielhaft hier: https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/anlage-unterhalt
Als Nachweise für die Unterhaltszahlungen dienen dann die Überweisungen an Ihren Vater sowie die für das Haus übernommenen Kosten.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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