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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Steuererklärung einer vermögensverwaltenden GbR

Hallo,

ich sitze gerade an der Steuererklärung einer vermögensverwaltenden GbR. Wir haben eigentlich nur Einnahmen aus Kapitalerträgen, bei einer ausländischen Bank.
Soweit ich weiss, ist zur Erklärung der Steuer der GbR lediglich eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung nötig. Oder gehört mehr dazu? Wo ich hier die Gewinne und Verluste der jeweiligen Assetklassen, sowie abgeführte Quellensteuer auf Dividenden eintrage, ist mir klar.

Mir ist aber schleierhaft, ob ich regelmässig anfallende Kosten für die durchführung unserer Tätigkeit bei einer vermögensverwaltenden (also nicht gewerblichen) GbR irgendwo angeben und geltend machen kann... (Es handelt sich um mehrere hundert Euro monatlich, für Daten und Servergebühren etc.)
Soweit ich verstanden habe, dürfen wir als nicht gewerbliche GbR keine EÜR abgeben. Stimmt das?

Man könnte natürlich die Aufwendungen der GbR in der jeweils privaten Einkomensteuererklärung der Gesellschafter als Werbungskosten aufführen. Aber geht das so einfach, wenn diese nicht in der Erklärung der GbR auftauchen?

Herzlichen Dank und freundliche Grüße!
Max

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.

Die GbR erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen. Gem. § 20 Abs. 9 EStG ist ein Abzug von Werbungskosten nicht zulässig. Hintergrund ist, dass die Einkünfte der Abgeltungssteuer unterliegen.

Sie müssen also nur die Einkünfte auf der Anlage KAP eintragen und diese dann entsprechend der Gesellschafteranteile aufteilen.

Die Berücksichtigung der jeweiligen Anteile an den Einkünften sowie der anrechenbaren Steuern erfolgt dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung des jeweiligen Gesellschafters. Hierzu werden die gesondert festgestellten Einkünfte der GbR dann durch das Finanzamt der GbR dem Wohnsitzfinanzamt des Gesellschafters mitgeteilt.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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