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Frag einen Steuerberater zum Thema Steuererklärung

Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung mit Privatauto absetzen und Dienstwagen als Zweitwagen nutzen

Hallo,

ich plane, mir einen Dienstwagen zu leasen (typisches Arbeitgeberleasing mittels Gehaltsumwandlung, geldwerter Vorteil mit Pauschalmethode, 1%-Regel Bruttolistenpreis, 0.03%-Regel für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte).

Bisher habe ich keinen Dienstwagen und konnte deshalb meine Familienheimfahrten (1 x pro Woche) mit meinem Privatauto im Rahmen der doppelten Haushaltsführung mit 0.30 Euro/km absetzen (wenn ich diese dann mit dem Dienstwagen fahren würde, geht das wohl nicht mehr).

Ich würde die Familienheimfahrten jedoch weiterhin mit meinem Privatauto fahren (und den Dienstwagen als eine Art Zweitwagen für die Fahrten zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte nutzen).

Frage: Kann ich in diesem Fall auch weiterhin die 0.30 EUR/km für die Familienheimfahrten absetzen bzw. was muss ich in der Steuererklärung dann wie angeben?

Wäre für jegliche weitere Tipps dankbar!

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur als erste steuerliche Einschätzung dient.

Grundsätzlich bestimmt § 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 8, dass Familienheimfahrten mit einem Dienstwagen nicht zu berücksichtigen sind. Im Umkehrschluss heißt das, dass Familienheimfahrten mit dem privaten Kfz, für das Ihnen dann auch Kosten entstehen, zu einem steuerlichen Ansatz führen. Sie müssten/sollten aber gut dokumentieren, dass Sie auch tatsächlich mit dem privaten Fahrzeug zur Zweitwohnung gefahren sind (ggfs. durch Fotos der Km-Stände am An- bzw. Abreisetag, Fahrtaufstellung). Weiterhin sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber haben, dass Familienheimfahrten nicht mit dem Dienstwagen durchgeführt werden dürfen.

Ansonsten wäre es so, dass der Arbeitgeber keinen geldwerten Vorteil für eine Familienheimfahrt pro Woche versteuern muss, weil in gleicher Höhe die Möglichkeit eines Werbungskostenabzugs möglich wäre. Sie sollten daher überlegen, ob es vor diesem Hintergrund Sinn ergibt, die Fahrten mit dem privaten Fahrzeug durchzuführen. Denn dadurch entstehen Ihnen ja auch Kosten (Kraftstoff, Verschleiss). Fahrten Sie mit dem Dienstwagen, so könnten Sie quasi kostenlos fahren, weil ja der Arbeitgeber die Aufwendungen dafür trägt.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Christiansen
Steuerberater

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