Privateinlage und Entnahme bei EÜR
März 31, 2021 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ist es korrekt dass Privateinlagen sowie Privatentnahmen in der EÜR in Zeile 125 und 126 aufgrführt werden müssen, selbst wenn für die Entnahmen keine Schuldzinsen oder Überentnahmen entstanden sind?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Angaben sind aufgrund der Verpflichtung zur Vollständigkeit und zur Wahrheit zu machen. Außerdem weren bei unvollständigen Angaben in diesem Bereich häüfig Plausibilitätsfehler ausgelöst, die eine Übermittlung verunmöglichen. Somit sollten auch aus rein praktischen Erwägungen diese Angaben gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Informationen gemäß DL-InfoV: Steuerberater Dipl.-Kaufmann (FH) Bernd Thomas, Steuerberater, Neustadtswall 85, 28199 Bremen, Mitglied der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen, Registernummer 111705, Berufshaftpflichtversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart, Versicherungssumme: 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall; Jahreshöchstleistung: 1.000.000 Euro (für alle Schäden eines Versicherungsjahres); Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen der §§ 3, 3a, 32, 43 Steuerberatungsgesetz (Regelungen einsehbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/stberg)
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