MacBook als Student von der Steuer absetzen
Juli 27, 2021 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag!
Ich bin gegenwärtig Angestellter in Vollzeit. Wenn ich mich dazu entscheide neben der Arbeit noch ein Informatikstudium zu absolvieren und mir für dieses Studium ein neues MacBook Pro kaufe, dann kann ich diese Kosten von der Steuer absetzen. Ist das richtig?
Müsste ich das als Werbungs- oder Fortbildungskosten angeben?
Muss ich über drei Jahre jeweils 33% oder über fünf Jahre jeweils 20% des Einkaufspreises absetzen?
Was geschieht wenn ich das Studium nicht abschließe und das Studium nach 1-2 Semestern abbreche? Kann ich die Kosten trotzdem absetzen?
Danke für ihre Mühe!
Viele Grüße,
Sven Jobst
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.
Sofern Sie bereits eine Erstausbildung absolviert haben, können Sie die Kosten für das Studium im Rahmen der Werbungskosten geltend machen, wenn Sie später einmal (voraussichtlich) Einkünfte dadurch erzielen (z.B. Arbeit als Informatiker). Ansonsten wäre ein Abzug im Rahmen der Sonderausgaben bis zu 6.000 EUR p.a. möglich.
Sie können die Anschaffung des Macbooks seit dem 01.01.2021 bereits in einem Jahr voll als Aufwand geltend machen (vgl. auch: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/geaenderte-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software_164_537792.html).
Von daher würde sich eine Anschaffung im Jahr der Anschaffung grundsätzlich voll auswirken. Allerdings müssten Sie ggü. dem Finanzamt auf Nachfrage glaubhaft machen, dass Sie das Macbook nahezu ausschließlich für das Studium und nicht privat verwenden. Können Sie diesen Nachweis nicht erbringen, so wird das Finanzamt in der Regel nur 50% der Kosten anerkennen.
Sofern Sie das Studium abbrechen sollten, bleiben die bis dann geltend gemachten Kosten Werbungskosten. Nach Beendigung des Studiums könnten Sie aber keine Kosten mehr geltend machen, weil dann der berufliche Zusammenhang fehlt.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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